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Raubprozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Nebenklage fordert elf Jahre Haft
Im Raubprozess gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Nebenklage am Dienstag elf Jahre Haft gefordert. Dabei bezog sich deren Forderung nur auf eine der angeklagten Taten, wie eine Sprecherin des Landgerichts Verden mitteilte. Die Nebenklage vertritt den Fahrer eines Geldtransporters, auf dessen Fahrerkabine bei einem Überfall im niedersächsischen Stuhr im Jahr 2015 geschossen worden war. Er blieb körperlich unverletzt, wurde aber psychisch schwer geschädigt.
Am Mittwoch wird mit dem Beginn des Plädoyers von Klettes Verteidigung gerechnet, die Staatsanwaltschaft sprach sich schon vor rund zwei Wochen für 15 Jahre Gefängnis wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und bandenmäßigen Raubs mit Waffen aus. In dem Verfahren geht es um eine Serie von Überfällen auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte, die Klette gemeinsam mit den weiter flüchtigen mutmaßlichen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub verübt haben soll.
Die mutmaßliche Überfallserie ereignete sich nach Selbstauflösung der RAF zwischen 1999 und 2016, laut Anklage diente sie der Finanzierung des Lebens im Untergrund. Um Vorwürfe im Zusammenhang mit Anschlägen der früheren linksextremistischen Gruppierung geht es in dem Prozess nicht. Die Bundesanwaltschaft erhob inzwischen Anklage gegen Klette wegen mutmaßlicher Beteiligung an der RAF. Zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, es prüft die Anklage derzeit.
Klette wurde Anfang 2024 nach jahrelanger Zielfahndung in Berlin gefasst, wo sie in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Kreuzberg unter falschem Namen gelebt hatte. In ihrer Wohnung stießen Ermittler laut Staatsanwaltschaft auf zahlreiche Beweismittel, darunter bei den fraglichen Überfällen verwendete Waffen sowie zu den Taten passende umfangreiche Aufzeichnungen. Zudem fanden sie mehr als 240.000 Euro.
G.Stevens--AMWN