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Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt Erhöhung von THC-Grenzwert
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat dem Gesetzgeber eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr empfohlen. Der derzeit angewandte Grenzwert solle "angemessen" heraufgesetzt werden, teilte das Gremium am Freitag in Goslar mit. Eine konkrete Zahl wurde nicht genannt. Derzeit liegt die Grenze bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
Grundsätzlich seien der Konsum von Alkohol und Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr voneinander zu trennen, erklärte der Verkehrsgerichtstag. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft könnten für Cannabis im Straf- und im Ordnungswidrigkeitenrecht keine vergleichbaren Grenzwerte festgelegt werden. Der momentan angewandte Grenzwert für Cannabis liege so niedrig, dass er zwar den Nachweis des Konsums ermögliche, aber keinen Rückschluss darauf zulasse, ob die Verkehrssicherheit beeinflusst sei.
In der Praxis führe das dazu, dass Betroffene "in einem nicht vertretbaren Umfang" sanktioniert würden, bei denen sich eine Verminderung der Fahrsicherheit aus wissenschaftlicher Sicht nicht tragfähig begründen lasse, kritisierte das Gremium.
In den vergangenen Tagen war beim Verkehrsgerichtstag über eine Erhöhung des THC-Grenzwerts diskutiert worden. Die Empfehlungen des Gremiums werden in der Politik bei der Gestaltung neuer Gesetze oft berücksichtigt.
Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis geeinigt. Die Meinungen darüber, ob nun auch der TCH-Grenzwert beim Autofahren erhöht werden soll, gehen bislang auseinander.
Zudem empfahl der Verkehrsgerichtstag, dass E-Scooter und andere langsame Fahrzeuge der Gefährdungshaftung unterliegen sollten. Diese Art der Fahrzeuge, die zwischen sechs und 20 Kilometer in der Stunde schnell sind, würden künftig häufiger genutzt. Zudem sei der Verkehrsraum eng, sodass ihr Gefährdungspotenzial hoch sei.
Eine Ausnahme von der Gefährdungshaftung sei nicht mehr gerechtfertigt. Gleiches solle für land- und forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge sowie Baufahrzeuge und sonstige selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelten, die maximal 20 Kilometer in der Stunde fahren können.
Das Gremium sprach sich auch für eine Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr aus. Dazu müsse der Verkehrsraum zugunsten des Fahrrads neu aufgeteilt werden. Um ein gefährdendes Verhalten zu verhindern, forderte der Verkehrsgerichtstag, Ordnungsbehörden und Polizei personell aufzustocken.
Für Kinder und Jugendliche sollen mehr Fahrsicherheitstrainings angeboten werden. Der Handel sei aufgefordert, Käufer von Pedelecs zur Teilnahme an Trainings zu motivieren. Für die rechtliche Zuordnung als Fahrrad müssten zudem Maße und Gewichte von Padelecs, Lastenrädern und Gespannen begrenzt werden.
M.A.Colin--AMWN