-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
-
Neptun-Werft in Rostock profitiert von weiterem Großauftrag für Offshore-Konverter
-
Nach Kreislaufproblemen: Karetsas vor Comeback
-
Brutaler homophober Angriff auf 26-Jährigen an Berliner S-Bahnhof
-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit Fahrdienstleistern in Frankfurt am Main
-
Palästinensische Autonomiebehörde protestiert gegen US-Einreiseverbot für Abbas
-
Gewalttat in Hamburg: Mann soll 34-jährige Ehefrau getötet haben
-
AfD-Verteidigungspolitiker kritisiert eigene Partei in Ukraine-Politik
-
Carney begrüßt Vorschlag für "assoziierte" Mitgliedschaft in der EU
-
Klopp erklärt Verzicht auf Sané und Co.: "Nicht Fuß gefasst"
-
Essen im Restaurant: Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu niedrigeren Preisen
-
Bevölkerung: Jede dritte Familie in Deutschland hat Einwanderungsgeschichte
-
Diesel so teuer wie nie - Auch Wirtschaftsministerin Reiche für Mehrwertsteuersenkung
-
Kabarett statt Kabinett: Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück
-
Studie: Impfquoten bei Kindern gehen in Europa seit Corona-Krise zurück
-
Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor
-
FC Bayern: Gnabry soll Comeback feiern
-
Jackpot geknackt: Tipper aus Mecklenburg-Vorpommern um 50 Millionen Euro reicher
-
Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter
-
Zollfahnder in Hamburg beschlagnahmen 150.000 illegale E-Zigaretten
-
Neues Buch von Dianas Bruder: Charles III. weist Vorwürfe zurück
-
Frankreich verlängert Treibstoff-Hilfen für Bauern und Fischer
-
Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück und verlässt Politik
-
Neben Social-Media-Verbot: Brüssel will Onlinedienste zu Änderungen zwingen
-
80-Jährige stürzt in Bayern in Zisterne und stirbt
-
Sportökonom Maennig: "Werden uns etwas Neues ausdenken müssen"
-
Klopp will sich "Fahne zurückholen"
-
Freundin vor Haus in Gelsenkirchen getötet: 27-Jähriger kommt in Psychiatrie
-
Paris begrüßt engere Beziehungen zwischen der EU und Kanada
-
Orange ist für alle Baumärkte da
-
Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig
-
Diesel so teuer wie nie: Spritpreise klettern weiter
-
UNO warnt vor weiterem Rückgang weltweiter Wasserreserven
-
Klopp macht ter Stegen "für den Moment" zur Nummer eins
-
24 Behinderte missbraucht: Anklage gegen Heilerziehungspfleger in Bayern
-
Aufholjagd bei industrieller KI: Europa macht bei Investitionen Boden gut
-
Neues Allzeithoch: Auftragsbücher der Industrie füllen sich weiter
-
Gleich zwei Kader: Klopp beruft 44 Spieler - 16 Debütanten
-
Forsa weist Zweifel von Merz-Sprecher an Seriosität von Umfragen zurück
-
Fußgänger auf Autobahn nahe Frankfurter Flughafen von Lastwagen erfasst und getötet
Klage nach behauptetem Impfschaden wird in Nordrhein-Westfalen neu verhandelt
Das Landgericht Arnsberg in Nordrhein-Westfalen muss erneut über einen möglichen Impfschaden verhandeln. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hob nach Angaben vom Dienstag ein Arnsberger Urteil von 2025 auf, mit dem die Klage eines Manns abgewiesen worden war. Er gibt an, als Folge einer Coronaimpfung unter anderem unter Schmerzen und Schwindel zu leiden.
Non fordert er Auskünfte über Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen des Impfstoffs sowie Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro und Schadenersatz. Das Landgericht wies die Klage ab, und der Mann wandte sich an das OLG. Dieses berücksichtigte bei seiner Entscheidung ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März, mit dem das Recht von Patienten auf Auskunft gestärkt wurde.
Grundsätzlich können Pharmaunternehmen bei einem Impfschaden dazu verpflichtet werden, Schadenersatz zu zahlen. Das gilt dann, wenn der eingesetzte Impfstoff die gesundheitlichen Probleme verursacht haben könnte. Außerdem muss mindestens eine von zwei Voraussetzungen vorliegen: Entweder ist das Risiko der Impfung größer als ihr Nutzen, oder der Impfstoff war nicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gekennzeichnet.
Da Privatleute das meist nicht wissen können, gibt es auch ein gesetzliches Recht auf Auskunft - wenn die Informationen notwendig sind, um einen möglichen Anspruch auf Schadenersatz festzustellen. Allerdings müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Impfstoff den Schaden verursachte.
Dann haben Betroffene Anspruch auf Informationen zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung wichtig sein könnten - allerdings nur solche, die dem Hersteller bekannt waren.
Der BGH entschied, dass es für diesen Auskunftsanspruch genügt, dass ein Impfschaden plausibel ist. Darauf bezog sich das OLG und bestimmte, dass das Landgericht auf dieser Grundlage noch einmal über den Fall verhandeln muss.
T.Ward--AMWN