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Kritiker von Grünen-Parteireform klagen gegen geplante Urabstimmung
Kritikerinnen und Kritiker der geplanten Grünen-Parteireform haben laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" eine Klage gegen die dazu im Juni vorgesehene Urabstimmung eingereicht. Formal halten die beteiligten 130 Grünen-Mitglieder für die weitreichenden Satzungsänderungen ein Votum von zwei Dritteln der Abstimmenden sowie mindestens eine Beteiligung von 50 Prozent der Stimmberechtigten für erforderlich. Tatsächlich geht es aber um politische Einwände gegen die Reform.
In einer Erklärung wenden sich die Kritikerinnen und Kritiker der Reform gegen eine Abkehr von basisdemokratischen Grundsätzen der Partei. "Unsere Basisdemokratie ist bisher ein Alleinstellungsmerkmal", zitierte die "SZ" in ihrer Donnerstagsausgabe aus dem Text. "Den jetzt eingeschlagenen Weg … zu einer Funktionärspartei lehnen wir ab", heißt es darin demnach weiter.
Zu der Urabstimmung sind ab dem 9. Juni die rund 180.000 Parteimitglieder der Grünen aufgerufen. Die Parteisatzung sieht für Urabstimmungen eine Entscheidung per einfacher Mehrheit vor. Ansonsten wäre für Satzungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit auf einem Bundesparteitag erforderlich. Ein Parteisprecher äußerte sich gegenüber der "SZ" denn auch gelassen mit Blick auf die laut dem Bericht beim Landgericht Berlin eingereichte Klage.
Die geplanten Satzungsänderungen sehen unter anderem höhere Mindestquoren für das Einreichen von Basisanträgen vor, um deren oft sehr hohe Zahl zu verringern. Statt Ortsverbänden sollen nur noch Kreisverbände für Bundesparteitage antragsberechtigt sein. Grundsätze zur Trennung von Amt und Mandat sollen etwas gelockert, Funktionsträgerinnen und -träger in Parteigremien gestärkt werden. Statt eines Politischen Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin soll es einen Generalsekretär oder eine Generalsekretärin geben.
F.Pedersen--AMWN