-
US-Kongress stimmt für deutlich verschärfte Russland-Sanktionen
-
Letztes TV-Duell vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig in Angriffslaune
-
Berlin-Wahl: "Wahlarena" macht Differenzen zwischen SPD und Linke deutlich
-
Titeljagd eröffnet: Leverkusen mit glanzlosem Auftaktsieg
-
Handball: Berlin unterliegt Veszprem deutlich
-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein
Mithilfe einer Ausnahmeregelung stellte das Bundesverteidigungsministeriumklar, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen doch nicht genehmigen lassen müssen - es könnte dabei aber rechtswidrig gehandelt haben. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt.
Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt, wonach sich Männer im wehrfähigen Alter längere Auslandsreisen genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium erließ aber kurz darauf eine Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung mehr notwendig sei - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.
"Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit", heißt es in dem Gutachten. Das heißt: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
Der Wissenschaftliche Dienst betont, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. "Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall." Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nehme jedoch alle Männer von der Genehmigungspflicht aus.
"Dies dürfte im Ergebnis dazu führen, dass die Genehmigungspflicht gänzlich suspendiert wird, da kein Adressat mehr unter die Genehmigungspflicht fällt." Dazu sei die Exekutive, also das Ministerium, aber nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze "anzuwenden und zu vollziehen", heißt es im Gutachten.
Aufgrund dieser Erwägungen "dürfte angenommen werden können, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist", schreibt der Wissenschaftliche Dienst. Das Ministerium könnte die Verfügung laut Gutachten selbst zurücknehmen, ein Gericht könnte sie aber auch für ungültig erklären. Zuerst hatte das "ARD-Hauptstadtstudio" über das Gutachten berichtet.
Für Linken-Fraktionvize Desiree Becker ist der Vorgang "ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen". Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) überschreite "eindeutig seine Kompetenzen und untergräbt die Gewaltenteilung", kritisierte Becker.
Das Wehrressort erklärte derweil am Montag, dass die Allgemeinverfügung nur "eine Übergangsregelung" sei, bis eine Gesetzesänderung in Kraft trete. Das zugehörige Gesetz solle noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Sie sieht eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen. Ziel der Reform ist eine personelle Aufstockung der Truppe.
Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.
M.Thompson--AMWN