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Koalition bringt Sparpläne für Krankenkassen durch den Bundestag
Höhere Zuzahlungen für Medikamente, Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und begrenzte Vergütungen für Ärzte und Krankenhäuser: Die schwarz-rote Regierung hat am letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause ihr hoch umstrittenes Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch den Bundestag gebracht. Noch am Freitag soll auch der Bundesrat entscheiden. Die Opposition warnte vor massiven Verschlechterungen für 75 Millionen Versicherte und einer Pleitewelle bei Krankenhäusern.
Mit der Reform werde "endlich die Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen", erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie sprach von einem "Kraftakt", um durch die Reform die Beiträge für Versicherte stabil zu halten. Bei einem notwendigen Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr sei klar, "dass es zu spürbaren Veränderungen kommt und dieses Gesetz allen Seiten etwas abverlangt".
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte den Beschluss als "gute Nachricht" für die Versicherten. Zwar enthalte das Gesetz "viele Härten", es lege aber die Grundlage für stabile Kassenbeiträge, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. Es sei gut, dass die Koalition "hier Handlungsfähigkeit bewiesen" habe. Blatt kritisierte, einige Gegner der Reform seien in den vergangenen Monaten "mit haltlosen Schreckensszenarien und Angstmacherei übers Ziel hinausgeschossen".
Wie den Versicherten erlege die Reform "Ärztinnen und Ärzten und den weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen (...) einen erheblichen Solidarbeitrag auf", erklärte Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt. Wichtig sei, dass nach dem Sparpaket nun auch "die unbedingt notwendigen Strukturreformen" im Gesundheitswesen folgen. Reinhardt nannte dabei den Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems, die Reform der Notfallversorgung, die konsequente Weiterentwicklung der Krankenhausreform, der Abbau unnötiger Bürokratie sowie eine Digitalisierung, die die Versorgung spürbar verbessert."
Die Pharmaindustrie, die Abschläge bei verschreibungspflichtigen Medikamenten hinnehmen muss, warnte vor einem "massiven Flurschaden" in der Branche. Der Verband Pharma Deutschland erklärte, die Reform sei "ein verheerendes Signal an Unternehmen", die hier forschen, produzieren und investieren wollten.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Dagmar Schmidt räumte im Bundestag ein, dass dies kein Gesetz sei, "wo nach Verabschiedung die Sektkorken knallen". Sie verwies aber auf Änderungen auf den letzten Metern. So könnten nun Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren weiter kostenlos mitversichert werden. Zunächst war dies nur bis einschließlich sechs Jahre geplant.
Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann warf der Koalition vor, das Gesetz sei "mit heißer Nadel gestrickt" und werde 75 Millionen gesetzlich versicherte Menschen zusätzlich belasten. Auch die rund 1850 Krankenhäuser würden "weiter wirtschaftlich massiv unter Druck" gesetzt. Hier drohe eine Insolvenzwelle.
Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert kritisierte den "größten Kahlschlag im Gesundheitssystem in der Geschichte der Bundesrepublik". Neben "horrenden Mehrzahlungen" für die Versicherten würden Krankenhäusern 5,5 Milliarden an Einnahmen genommen. "Als Folge werden nahezu 50 Prozent aller Krankenhäuser, vor allem aus dem ländlichen Raum, schließen müssen."
Die Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek nannte das Gesetz "eine absolute Katastrophe". Auch sie erneuerte die Kritik an zu kurzen Beratungszeiten im Parlament. Am Montag hätten die Abgeordneten dutzende Änderungsanträge auf 279 Seiten erhalten, sagte sie. Dies lasse sich auch durch Koalitionspolitiker "nicht seriös beraten". Sie warf Union und SPD vor: "Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben."
Zwei Abgeordnete von Linken und Grünen hatten wegen der kurzen Beratungsfristen in dieser Woche per Eilantrag Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wollten damit die Abstimmung am Freitag am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause verhindern. Das Gericht wies die Beschwerden am Donnerstag aber zurück.
Parallel zum Bundestag fand am Freitagvormittag bereits die Debatte im Bundesrat über die Reform statt. Bis zuletzt hatte es aus den Reihen der Länder Forderungen nach mehr Geld für die Krankenhäuser gegeben.
Das Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt kündigten an, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dafür wären aber weitere Länder nötig. Die sechs Länder kommen im Bundesrat gemeinsam auf 22 Stimmen. Für eine absolute Mehrheit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses wären mindestens 35 Stimmen erforderlich.
Th.Berger--AMWN