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Wahlrechtskommission empfiehlt in Zwischenbericht weitreichende Reform
Die Wahlrechtskommission des Bundestags hat in einem Zwischenbericht weitreichende Reformen empfohlen. Künftig soll sich die Sitzverteilung im Bundestag nur noch am Zweitstimmenergebnis orientieren - in bestimmten Fällen könnten dann Politikerinnen und Politiker, die ihren Wahlkreis gewinnen, leer ausgehen. Ein solches System schlägt die Kommission in dem am Dienstagabend verabschiedeten Zwischenbericht vor. Die Vertreter von Union und AfD in dem Gremium tragen die Empfehlung allerdings nicht mit.
Die Wahlrechtskommission war vom Bundestag unter anderem mit dem Auftrag einberufen worden, die Größe des zuletzt immer weiter gewachsenen Parlaments wieder in Richtung der im Grundgesetz vorgegebenen Richtschnur von 598 Sitzen zu bringen. Hierzu gab es verschiedene Vorschläge, letztlich setzte die Ampel-Koalition mit ihren Stimmen das nun empfohlene Modell durch. "Wir wollen das Gesetzgebungsverfahren zu diesem Modell noch in diesem Jahr abschließen", erklärte nach Ende der Kommissionssitzung der SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann. Die anderen Konzepte sind aber in dem Zwischenbericht auch erwähnt.
Mit dem empfohlenen Modell würden die Sitze strikt nach den Zweitstimmenergebnissen zwischen den Parteien verteilt, die mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten. Die Gesamtzahl der Mandate wäre damit auf 598 festgelegt. Erreicht eine Partei in den weiterhin 299 Wahlkreisen mehr Direktmandate als ihr nach dieser Berechnung zustehen, sollen davon diejenigen mit dem niedrigsten Erststimmenanteil in einem Bundesland nicht mehr zugeteilt werden.
Überhang- und Ausgleichsmandate würde es somit nicht mehr geben. Überhangmandate entstehen heute, wenn eine Partei mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen Abgeordnete zustehen würden. Damit die Sitzverteilung dennoch dem Zweitstimmenergebnis entspricht, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate - so wird der Bundestag aber deutlich größer.
Eine weitere Aufgabe der Kommission ist es, sich mit einer möglichen Absenkung des Wahlalters zu befassen. Im Zwischenbericht wird nunmehr erklärt, für eine Absenkung des aktiven Wahlalters bei Europa- und bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre sprächen das politische Interesse und Engagement vieler junger Menschen, die demografische Entwicklung, das Ziel der Generationengerechtigkeit sowie positive Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen.
Auch in diesem Punkt trugen die Vertreter von Union und AfD die Empfehlung nicht mit. Sie wollen das Wahlalter von 18 bei Bundestags- und Europawahlen beibehalten.
Weiteres großes Thema des Zwischenberichts ist die Frage, wie die Partizipation von Frauen im Bundestag verbessert werden kann. Der Frauenanteil im Parlament liegt derzeit bei lediglich knapp 35 Prozent, obwohl Frauen etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen.
Eine Empfehlung, wie hier Abhilfe geschaffen wird, beschloss die Kommission aber noch nicht. Das Gremium werde sich damit im zweiten Halbjahr 2022 erneut befassen, heißt es im Zwischenbericht.
Die Wahlrechtskommission war im März eingesetzt worden. Sie soll Empfehlungen zum Wahlrecht insbesondere mit Blick auf die Größe es Bundestags vorlegen und sich außerdem "der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren, der Dauer der Legislaturperiode" und der "Modernisierung der Parlamentsarbeit" widmen. "Die Reformkommission wird darüber hinaus Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Deutschen Bundestag zu erreichen", heißt es im Bundeswahlgesetz.
Ihren Zwischenbericht muss die Kommission bis Ende August vorlegen. Der Abschlussbericht muss bis zum 30. Juni 2023 fertig sein.
F.Pedersen--AMWN