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Justizministerin Hubig will Haftentschädigung erhöhen
Wer in Deutschland zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor. Für jeden Tag in Haft sollen Betroffene demnach künftig 100 Euro erhalten statt wie bisher 75 Euro. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten soll der Betrag auf 150 Euro pro Tag steigen.
Die Anrechnung von Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt auf die Entschädigung soll ausgeschlossen werden. Zudem sollen Betroffene länger Zeit haben, ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen.
"Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden", erklärte Justizministerin Hubig zu den geplanten Änderungen. "Wer zu Unrecht in Haft war, muss angemessen entschädigt werden."
Hier gebe es aber Reformbedarf, betonte Hubig. "Die Entschädigungssätze wurden seit vielen Jahren nicht mehr angepasst. Außerdem kann es nicht sein, dass zu Unrecht Inhaftierte von ihrer Entschädigung auch noch Abzüge für 'Kost und Logis' erdulden mussten."
Bis Mitte August können Länder und Verbände Stellung nehmen zum Gesetzentwurf. Später müssen ihm dann sowohl Bundestag als auch Bundesrat zustimmen.
Anspruch auf Haftentschädigung besteht, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird beziehungsweise bei Untersuchungshaft, wenn das Verfahren eingestellt wird oder es zu einem Freispruch kommt.
Y.Aukaiv--AMWN