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EU gewährt wehrfähigen Ukrainern künftig keinen automatischen Schutzstatus mehr
Für ukrainische Männer wird es künftig schwerer, in der Europäischen Union Schutz zu bekommen und zu arbeiten. Die EU-Staaten einigten sich am Mittwoch in Brüssel darauf, Männer im wehrfähigen Alter von einer Regelung für einen automatischen Anspruch auf Schutz in der EU auszuschließen. Für alle anderen ukrainischen Flüchtlinge verlängerten sie den Anspruch bis März 2028.
Die Ukraine hatte die EU-Kommission nach Angaben von EU-Innenkommissar Magnus Brunner darum gebeten, Männern im Alter von 23 bis 60 Jahren keinen automatischen Schutz mehr zu gewähren. Für sie gilt in der Ukraine wegen des russischen Angriffskrieges derzeit ein Ausreiseverbot.
Wer aus der Ukraine in die EU einreisen will, muss künftig etwa mit einem Stempel im Reisepass nachweisen, dass er rechtmäßig aus der Ukraine ausgereist ist oder vom Wehrdienst befreit ist. Männer, die sich bereits in der EU aufhalten, sind von der Änderung nicht betroffen.
Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie ermöglicht es EU-Staaten, Geflüchteten ohne individuelles Asylverfahren sofortigen Schutz zu gewähren. Damit können die Geflüchteten auch einer Arbeit nachgehen. Dieser temporäre Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine war nach der russischen Invasion in der Ukraine 2022 erstmals veranlasst worden und wurde seitdem jedes Jahr verlängert.
Derzeit betrifft dieses Programm rund 4,4 Millionen Menschen. Deutschland hat seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mehr als 1,1 Millionen Menschen aus dem Land aufgenommen. Weitere wichtige Aufnahmeländer sind Polen und Tschechien. Erwachsene Männer machen laut EU-Daten etwa 27 Prozent aller Ukrainer aus, die derzeit vom EU-Schutz profitieren. Frauen stellen demnach 43 Prozent, Minderjährige 30 Prozent.
Unabhängig von der Ausnahmeregelung können Ukrainer in der EU Asyl beantragen. In so einem Fall greifen die schärferen Einreise- und Asylregeln der EU, die Mitte Juni in Kraft traten. Bei einem ordentlichen Asylverfahren könnten Betroffene bis zur Entscheidung zunächst mehrere Monate im Ankunftsland bleiben, in der Regel aber nicht arbeiten. Außerdem sind die Chancen auf Erfolg des Antrags geringer, weil die Ukraine EU-Beitrittskandidat ist und damit als sicherer gilt.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die neue Regelung noch absegnen. Das soll in den kommenden Wochen geschehen. Danach soll die Regelung unmittelbar greifen.
L.Miller--AMWN