-
Hannover entlässt Trainer Titz - Wagner als Nachfolger?
-
Abgeordnetenhauswahl in Berlin: CDU und Linkspartei in neuer Umfrage gleichauf
-
Trotz zweifachem Rückstand: Bayern-Frauen schlagen Leverkusen
-
Trump sieht "Verschwörung" gegen KI und erklärt sich zur besten Kontrollinstanz
-
Oasis kündigen neue Welttournee für 2027 an - Britpop-Band kommt auch nach München
-
Bund will trotz Commerzbank-Übernahme durch Unicredit Aktionär bleiben
-
Flughafen auf Sizilien wegen Aktivität des Ätna vorübergehend geschlossen
-
EM: Volleyballer lösen Achtelfinal-Ticket
-
Presse: Trump-Regierung will Klimaregeln für Kohle- und Gaskraftwerke streichen
-
Huthi-Miliz im Jemen greift erneut Ziele in Saudi-Arabien an
-
MAD: Hybride Bedrohungslage in Deutschland weiter verschärft
-
Trump: Ukraine und Russland wollen keine Energieanlagen mehr angreifen
-
Baden-Württemberg: Seniorin landet mit Auto in Getränkeabteilung von Supermarkt
-
Litauen-Brigade: Erstmals sollen Bundeswehr-Soldaten verpflichtet werden
-
Bier und Kokain im Spiel: Fahrdienstleiter von Bahn in Schwarzwald bewusstlos
-
Hohe Spritpreise: SPD fordert Preisdeckel und Übergewinnsteuer
-
56-jähriger Jäger stirbt bei Jagd in Brandenburg
-
Kallas: Russischer Angriff auf Zug in Ukraine sollte dem Westen "Angst machen"
-
Trump sieht "kranke Verschwörung" gegen KI
-
"Verlässliche und bezahlbare Energie im Fokus": Reiche bei G20-Treffen in Texas
-
Frau in Ratzeburger Supermarkt erstochen: Verdächtiger vorläufig in Psychiatrie
-
Wadephul-Besuch in Budapest: "Ungarn und Deutschland schlagen neues Kapitel auf"
-
36-Jähriger will in Hamburg offenbar Bekannten retten und stirbt vor U-Bahn
-
"Bedrohung" durch Russland: Arktis-Gipfel fordert stärkere EU-Präsenz in der Region
-
Drei Tote bei Absturz von Kleinflugzeug in Nordrhein-Westfalen
-
Frauenleiche auf Trierer Dachboden versteckt: Besondere Schuldschwere festgestellt
-
USA blockieren Teilnahme von Irans Atombehördenchef an IAEA-Sitzung in Wien
-
Merz ruft Kritiker zu Disziplin auf - SPD besorgt über unionsinterne Debatte
-
Söder: Bund muss etwas gegen zu hohe Spritpreise unternehmen
-
Erstochener 74-Jähriger in Freiburg: Ermittlungen zu Tatmotiv dauern an
-
Ukraine-Krieg: Merz sieht entscheidende "Wochen oder Monate"
-
Mieten und Müll: Linke Eralp präsentiert Pläne als Berlins Bürgermeisterin
-
Pistorius reist in dieser Woche in die USA - Treffen mit Kollegen Hegseth geplant
-
Knapper Vorsprung für die Linke in Schweden - Wahlausgang noch offen
-
Wegen Tötungsdelikt gesucht: Paar an deutsch-niederländischer Grenze festgenommen
-
Kommunen sollen beim Bevölkerungsschutz gestärkt werden
-
Israels Kulturminister droht Machern von Gaza-Doku mit Entzug der Staatsangehörigkeit
-
Benzinpreis steigt auf weiteres Allzeithoch - Keine Entspannung am Ölmarkt in Sicht
-
Commerzbank-Übernahme: Klingbeil will Interessen Deutschlands klarstellen
-
Parteichefs aus Schottland, Wales und Nordirland betonen Recht auf Selbstbestimmung
-
Kontakte in russische Botschaft: Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Spionin an
-
Trotz Risiken: Experten fordern Tempo bei europäischer KI-Entwicklung
-
Immer weniger Menschen in Deutschland wohnen im Eigentum
-
Niedersachsen: 38-Jährige stirbt nach Sturz von Balkon in fünftem Stock
-
Finnland beteiligt sich an Frankreichs "erweiterter" nuklearer Abschreckung
-
IG Metall ruft zum "Auto-Aktionstag" auf - Mindestens 100.000 Beschäftigte erwartet
-
Immer mehr weniger Menschen in Deutschland wohnen im Eigentum
-
Kallas: Russische Angriffe auf ukrainische Bahnstrecken sollten dem Westen "Angst machen"
-
Kulturstaatsminister Weimer: AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt "singuläres Ereignis"
-
Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Russland-Spionin an
"Engste Vertraute": NSU-Unterstützerin Susann E. zu Bewährungsstrafe verurteilt
Nach Überzeugung der Richter gehörte sie zu den "engsten Vertrauten" der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am Freitag die NSU-Unterstützerin Susann E. zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Es bestehe "kein Zweifel", dass die Angeklagte angesichts der Vertrautheit mit dem NSU-Trio und insbesondere mit Beate Zschäpe gewusst habe, dass es sich "um eine terroristische Vereinigung" gehandelt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger.
Das Gericht hielt es in der Gesamtschau aller Erkenntnisse für erwiesen, dass E. der als NSU-Mittäterin verurteilten Zschäpe mehrfach ihre Identität geliehen hatte, als diese im sächsischen Zwickau im Untergrund lebte. Als "beste Freundin" von Zschäpe habe sie dieser viermal ihre Krankenkassenkarte für Zahnbehandlungen überlassen, sie mit einer Bahncard ausgestattet und dem NSU bei der Anmietung eines Wohnmobils geholfen, das dieser bei seinem letzten Raubüberfall nutzte.
Der OLG-Senat ging davon aus, dass sich E. "Gedanken gemacht haben muss und nicht naiv ihre Personalien aus der Hand gegeben hat". Für die 45-Jährige sei erkennbar gewesen, dass sie und ihr im Münchner NSU-Prozess als Helfer verurteilter Ehemann André E. die einzigen regelmäßigen Kontakte der NSU-Mitglieder Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen seien. "Die Angeklagte gehörte zu wenigen Vertrauten, wenn nicht einzigen Vertrauten, die in das Untergrundleben des NSU eindringen konnte", sagte Herberger.
Schuldig gesprochen wurde E., die das Urteil ohne erkennbare Regung entgegennahm, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das OLG auch die lange Verfahrensdauer von 15 Jahren.
Das Gericht blieb unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die im Prozess eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, weil es keine Beweise dafür gebe, dass E. von den NSU-Taten gewusst habe.
Den Richtern zufolge konnte etwa anhand von Zeugenaussagen nicht belegt werden, dass es zwischen E. und dem NSU-Trio in der Zeit ihrer Bekanntschaft zwischen 2007 und 2011 ein konkretes Gespräch über dessen rassistische Gewalttaten gegeben habe. Aufgrund der Indizien und des engen Vertrauensverhältnisses war das Gericht dennoch davon überzeugt, dass die Angeklagte von den Raubüberfällen des Trios und auch von den terroristischen Taten gewusst habe.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot, sagte, neben dem Schuldspruch komme dem Urteil "auch grundsätzlich Bedeutung zu, weil es deutlich macht, dass Ermittlungen nach so langer Zeit noch zu Erfolg führen können". Dies sei Motivation, "keinen Schlussstrich im Tatenkomplex Nationalsozialistischer Untergrund zu ziehen".
E., die zuletzt als Pflegehelferin arbeitete und derzeit krankgeschrieben ist, hatte sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Zschäpe wurde in dem Prozess gegen ihre einstige Freundin mehrfach als Zeugin befragt. Sie äußerte sich zum Leben des NSU-Trios im Untergrund und wurde auch zu einer möglichen Mitwisserschaft der Angeklagten befragt. Zschäpe vermied dabei belastende Aussagen gegen E. - auch Fragen nach möglichen weiteren Unterstützern des NSU wich Zschäpe in ihrer Zeugenbefragung aus.
Der NSU hatte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle begangen. Die NSU-Täter Böhnhardt und Mundlos entzogen sich im November 2011 durch Suizid einer drohenden Festnahme nach einem Raubüberfall in Eisenach. Zschäpe verbüßt ihre Haft im Frauengefängnis Chemnitz.
Y.Kobayashi--AMWN