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Frankreich will bereits verbotene Bienenkiller unter Auflagen wieder zulassen
Das französische Parlament will zwei bereits verbotene Insektengifte in Ausnahmefällen wieder genehmigen. Die Nationalversammlung verabschiedete in der Nacht zu Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch im Regierungslager heftig umstritten ist. Die letzte Abstimmung des Senats am Abend gilt als Formsache. Umweltministerin Monique Barbut erwägt nach Angaben aus ihrem Umfeld ihren Rücktritt aus Protest gegen das Gesetz.
Konkret geht es um die Wiederzulassung von zwei Insektengiften, die als Bienenkiller gelten. Die Wirkstoffe Acetamiprid und Flupyradifuron waren in Frankreich wegen ihrer gesundheitsschädlichen Wirkung bereits verboten, sind in anderen EU-Ländern aber noch zugelassen. Landwirte forderten ihre Wiederzulassung, um etwa rote Bete vor Schädlingen zu schützen.
Das Gift wirke jedoch nicht nur gegen die Insekten, gegen die es eingesetzt wird, sondern auch gegen Bienen und andere Insekten, die Pollen übertragen, betonen Wissenschaftler und Umweltschützer. Der Stoff verbreite sich in der Umwelt und beeinträchtige die menschliche Gesundheit. Nach wissenschaftlichen Studien gibt es Hinweise auf Entwicklungsstörungen bei Embryos und auf eine Verringerung von Eizellen.
Im vergangenen Jahr war ein Versuch gescheitert, den Wirkstoff Acetamiprid wieder unter Auflagen zuzulassen. Der Gesetzentwurf hatte eine Protestwelle ausgelöst, mehr als zwei Millionen Menschen unterzeichneten eine Petition dagegen. Das Gesetz wurde dann vom französischen Verfassungsrat teilweise gekippt. Die linksgrüne Opposition kündigte bereits an, erneut den Verfassungsrat anzurufen.
D.Moore--AMWN