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Frankreich: Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern eingelegt. Die Kandidatin der Partei Rassemblement National (RN, früher Front National) für die Präsidentschaftswahl 2027 und weitere RN-Funktionäre gingen zwischen dem 7. und dem 17. Juli beim Kassationsgerichtshof in Revision, wie am Dienstag aus Justizkreisen verlautete.
Demnach wurde der Revisionsantrag von Marine Le Pen bereits am 15. Juli eingereicht. Der oberste Gerichtshof Frankreichs will vor der ersten Runde der Präsidentschaftswahl am 18. April 2027 über den Fall entscheiden. Die zuletzt verhängten Strafen sind bis zur Entscheidung des Kassationsgerichtshofs ausgesetzt.
Ein Pariser Berufungsgericht hatte Le Pen Anfang Juli wegen Veruntreuung von EU-Geldern zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung und eines in Form von Hausarrest, der durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden soll. Zudem erließen die Richter ein 15-monatiges Verbot der Kandidatur für öffentliche Ämter - also ein deutlich milderes Urteil als im ersten Prozess, in dem die Rechtspopulistin im März 2025 zum Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre verurteilt worden war.
Dies hätte eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr unmöglich gemacht. Durch die Verkürzung auf 15 Monate ist dieser Teil der Strafe jedoch abgegolten, da die Zeit ab dem erstinstanzlichen Urteil vom März 2025 lief. Le Pen gab anschließend ihre Kandidatur für das höchste Staatsamt bekannt.
Am Dienstag wurden die Website und die Server des RN nach Angaben der Partei Ziel von Hackerangriffen. Auch das Konto von Marine Le Pen beim Onlinedienst X sei gehackt worden - dort erschien demnach eine Nachricht, die für eine Kryptowährung unter ihrem Namen warb. Die Staatsanwaltschaft in Paris kündigte die Einleitung einer Untersuchung an, die der Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität übertragen worden sei.
Die Partei sprach von einem "Versuch eines böswilligen Eindringens". Laut RN liegen jedoch keine Hinweise auf eine massenhafte Offenlegung von Daten vor. Die Website French Breaches, die nach eigenen Angaben Kontakt mit dem Hacker hatte, erklärte, persönliche Kontaktdaten, Sozialversicherungsnummern, Personalausweise und Reisepässe seien "kompromittiert" worden.
P.Martin--AMWN