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Bundesverfassungsgericht urteilt über Tempolimit für Gesetze
Das alte Heizungsgesetz der Ampelregierung beschäftigt noch einmal das Bundesverfassungsgericht. Am Donnerstag (10.00 Uhr) verkündet es in Karlsruhe sein Urteil über die Frage, ob das Gesetzgebungsverfahren im Sommer 2023 zu schnell lief. Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann sieht die Abgeordnetenrechte verletzt, weil wegen kurzfristiger Änderungen am Vorschlag nicht genug Zeit zur Beratung und Prüfung gewesen sei. (Az. 2 BvE 4/23)
Das Grundgesetz macht keine direkten zeitlichen Vorgaben für Gesetzgebungsverfahren. Es bestimmt, dass der Bundestag sich selbst eine Geschäftsordnung gibt. Das Gericht muss darum auch entscheiden, wie weit es in diese Autonomie überhaupt eingreifen kann. Um die Inhalte des Gesetzes geht es in Karlsruhe nicht. Die Regelungen wurden ohnehin vor Kurzem wieder gekippt.
L.Harper--AMWN