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Verwaltungsgericht: Kein Aufenthaltstitel bei gefälschten Integrationsnachweisen
Wer Integrationsnachweise fälscht, hat kein Recht auf die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltstitels. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entsprechend den Eilantrag eines Mannes abgelehnt, der mithilfe von Urkundenfälschung eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erlangen wollte, wie es am Donnerstag mitteilte. Dieser hatte sich gegen eine Entscheidung der Ausländerbehörde gewehrt, die ihm weder Aufenthalts- noch Niederlassungserlaubnis ausstellen wollte. (Az. 2 K 3621/26)
Laut Gericht besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, dem Mann wegen der Vorlage gefälschter Integrationsdokumente keinen unbefristeten Aufenthaltstitel auszustellen. In Deutschland habe der Antragssteller seit 2018 gelebt und gearbeitet. Frau und Kinder seien 2019 im Zuge eines Familiennachzugs zu ihm gekommen.
2023 beantragte der Mann laut Gericht eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis, die dafür benötigten Dokumente waren allerdings Fälschungen, für die er bereits zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde. Obwohl der ausländische Staatsangehörige im Anschluss echte Integrationsnachweise nachreichte, habe die Ausländerbehörde die Ausstellung eines dauerhaften wie auch eines erneuten befristeten Aufenthaltstitels abgelehnt. Zudem sei er zur Ausreise aufgefordert worden.
Angesichts seiner beruflichen und familiären Situation, insbesondere aufgrund des Wohls seiner Kinder, habe er sich gegen die Entscheidung gewehrt. Dem Gericht zufolge rechtfertigt das Verhalten des Mannes allerdings ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse. Der Staat habe zudem ein präventives Interesse daran, andere Menschen von vergleichbaren Vergehen abzuhalten. Eine Rückkehr in das Herkunftsland ist laut Gericht mit dem Wohl der Familie vereinbar.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.
O.Karlsson--AMWN