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Verwaltungsgericht: Starker Cannabiskonsum begründet Zweifel an Fahreignung
Trotz der Legalisierung von Cannabis begründet ein starker Konsum der Droge Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss und wies damit den Eilantrag eines Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zurück. (VG 11 L 401/26)
Bei einer Verkehrskontrolle waren im Blut des Autofahrers hohe THC-Werte festgestellt worden. Tetrahydrocannabinol (THC) ist eine psychoaktive Substanz und kommt vor allem in Cannabisblüten und Cannabisharz, dem sogenannten Haschisch, vor. THC wird die berauschende Wirkung der Droge zugeschrieben.
Um Zweifel an der Fahreignung des Manns zu klären, ordnete die zuständige Straßenverkehrsbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten für den Fahrer an. Dieses umfasst einen Medizincheck, einen Leistungstest und ein psychologisches Gespräch. Da der Mann dem nicht nachkam, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Das sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht nun. Die Zweifel an der Fahreignung des Manns seien begründet. Werde ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt und deuteten hohe THC-Werte im Blut auf einen hochfrequenten oder chronischen Konsum hin, sei davon auszugehen, dass der Fahrer nicht in der Lage sei, zwischen der Teilnahme am Straßenverkehr und dem Cannabiskonsum sicher zu trennen. Dabei spiele es keine Rolle, ob Cannabis ärztlich verordnet wurde.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Das von der früheren Ampelregierung beschlossene Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis gilt seit April 2024. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen.
L.Mason--AMWN