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Bundesverfassungsgericht: Bundestag muss "zeitnah" über Wahleinsprüche entscheiden
Der Bundestag muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "zeitnah" über Wahleinsprüche entscheiden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss erklärten die Karlsruher Richter, es sei nicht ersichtlich, warum das Parlament die für die Wahlprüfung erforderlichen Schritte nicht unverzüglich nach seiner Konstituierung einleitete. Eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel, um die es hauptsächlich in dem Verfahren ging, verwarf der Zweite Senat. (2 BvC 20/26)
Über den Einspruch des Beschwerdeführers gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel hat der Bundestag bislang nicht entschieden. Das Parlament hatte jedoch bereits in anderen Einspruchsverfahren klargestellt, dass gegen die Anwendung der Klausel bei der Bundestageswahl 2025 keine Bedenken bestehen.
Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, um in den Bundestag einzuziehen. Bei einem Scheitern ermöglicht es die sogenannte Grundmandatsklausel Parteien trotzdem den Sprung ins Parlament, sofern sie mindestens drei Direktmandate erzielen. Die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel hatten die Karlsruher Richter vor gut zwei Jahren für unzulässig erklärt.
Daher war laut Bundesverfassungsgericht in dem aktuellen Fall keine Entscheidung über die vorliegende Wahlprüfungsbeschwerde notwendig. Der Senat wies allerdings darauf hin, dass die Wahlprüfung ihren Zweck, die Legitimation des Bundestages abzusichern, nicht verfehlen dürfe. Zwar habe die Zahl der Wahleinsprüche in den vergangenen beiden Wahlperioden erheblich zugenommen. Dennoch habe der Bundestag die Pflicht, seiner Aufgabe "zeitnah und sachgerecht" nachzukommen.
Bereits im August 2025 hatten die Karlsruher Richter festgestellt, dass der Bundestag innerhalb einer angemessenen Frist über Wahleinsprüche entscheiden müsse. Es sei nicht ersichtlich, dass das Parlament hinreichende Anstrengungen unternommen hätte, Verzögerungen bei der Bearbeitung der Wahleinsprüche aufzuholen, befanden die Richter nun in ihrem aktuellen Beschluss.
Es erschließe sich nicht, warum der aktuelle Bundestag 15 Monate nach der Wahl vom Februar 2025 lediglich 450 der rund 1000 Einsprüche erledigen konnte, obwohl etwa die Hälfte davon im Wesentlichen identisch gewesen seien. Nach der Bundestagswahl 2021 seien dagegen 14 Monate später bereits über 2000 Wahleinsprüche abgearbeitet gewesen.
G.Stevens--AMWN