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Urteil: Nähe zu Muslimbruderschaft kann Verbeamtung entgegenstehen
Die ehrenamtliche Arbeit für eine Moschee der islamistischen Muslimbrüderschaft kann einem Gerichtsurteil zufolge der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und wies damit die Klage einer Mitarbeiterin der städtischen Ausländerbehörde ab, wie das Gericht am Freitag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.
Die Frau ist den Angaben zufolge derzeit als Sachbearbeiterin eingesetzt und strebte die Übernahme in das Beamtenverhältnis an. Die Stadt Karlsruhe lehnte dies ab und verwies auf Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz, wonach die Frau als ehrenamtliche Lehrerin in einer Moschee tätig sei. Diese sei in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden, welche nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sei.
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Sachbearbeiterin Klage vor dem Verwaltungsgericht, die diese nun aber abwies. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes schürten berechtigte Zweifel daran, dass die Klägerin jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, befand das Gericht. Eine Distanzierung von der Muslimbruderschaft strebe die Frau offensichtlich nicht an.
Das Urteil fiel bereits am Donnerstag vergangener Woche. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Ch.Havering--AMWN