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Von Kommunalwahl in Friesland ausgeschlossen: AfD-Politiker scheitert vor Gericht
Der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Friesland ausgeschlossene AfD-Politiker Martin Sichert ist mit einem Eilantrag auf Zulassung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach Angaben vom Montag ab. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das eigentliche Wahlverfahren bezögen, seien immer erst durch einen Wahleinspruch nach einer Wahl überprüfbar. Sichert wollte im Kreis Friesland als Kandidat bei der Landratswahl antreten. (Az. 6 B 4195/26)
Angesichts einer Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden sei ohne eine solche Begrenzung der Rechtskontrolle im Vorfeld generell keine termingerechte Wahl möglich, betonte das Gericht zur Begründung. Es gebe im vorliegenden Fall auch keinen offensichtlichen Fehler im Wahlverfahren, der in einem späteren Wahlprüfungsverfahren zur Ungültigkeit der Wahl führen würde.
In diesem Zusammenhang wies das Gericht darauf, dass der zuständige Kreiswahlausschuss bei seiner Entscheidung über die Nichtzulassung Sicherts neben den Prüfergebnis der Kommunalaufsicht und Erkenntnissen des Landesverfassungsschutzes auch "eine Vielzahl von ihm persönlich zuzurechnenden öffentlichen Äußerungen und Betätigungen" hinzugezogen habe. Sichert habe unter anderem Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
In Niedersachsen finden am 13. September Kommunalwahlen statt. Auf Grundlage einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen die Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Dieser stufte den AfD-Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
Sichert ist einer von mehreren AfD-Kandidaten, die von der Kandidatur ausgeschlossen wurden. Neben dem Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Friesland traf es unter anderem auch AfD-Vizelandeschef Stephan Bothe, der nicht als Landratskandidat im Landkreis Lüneburg zugelassen wurde.
Sichert wollte den für ihn zuständigen Kreiswahlausschuss per Eilantrag verpflichten, ihn doch noch als Bewerber zuzulassen. Hilfsweise wollte er nach Gerichtsangaben erreichen, dass dieser zumindest neu entscheidet.
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag mit Beschluss vom Montag ab. Dieser ist aber noch nicht rechtskräftig. Sichert kann Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg dagegen einlegen.
Gegen die fraglichen Regelungen zur Verfassungstreue von Kandidaten im Kommunalwahlgesetz und das neu eingeführte Prüfverfahren hatten die Oldenburger Richter dabei keine grundsätzlichen Bedenken. Es bestünden "keine offensichtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken", betonten sie.
O.Johnson--AMWN