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Niedersachsen: Weiterer von Wahl ausgeschlossener AfD-Kandidat scheitert vor Gericht
In Niedersachsen ist ein weiterer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossener AfD-Kandidat mit einem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den von dem Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße eingereichten Antrag nach Angaben vom Montag ab. Moriße wollte als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven antreten. (Az. 6 B 4310/26)
Zur Begründung verwies das Gericht auf die geltende Rechtslage. Alle Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch nach einem Urnengang angefochten werden. Anders seien angesichts der Vielzahl von Einzelentscheiden der Wahlorgane und Wahlbehörden keine termingerechten Wahlen möglich, erklärte es weiter.
Zudem leide das Wahlverfahren auch nicht an einem "offensichtlichen Fehler", der bei einer nachträglichen Wahlprüfung zur Ungültigkeit der Wahl führen würden, hieß es im Beschluss. Es sei unter anderem nicht offenkundig rechtswidrig, dass der zuständige Wahlausschuss zur Klärung der Frage der Verfassungstreue auch die Mitgliedschaft des Antragsstellers in der AfD und dessen Funktionen berücksichtigt habe.
Wegen einer Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür neben den Bewerbern zuzurechnenden öffentlichen Äußerungen auch die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Dieser stufte den AfD-Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
In der Folge wurden mehrere Kandidaten der AfD von der Teilnahmen an der Wahl am 13. September ausgeschlossen - unter anderem auch deren Vizelandeschef Stephan Bothe, der bei der Landratswahl im Landkreis Lüneburg antreten wollte. Ebenso traf es den Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der als Landratskandidat im Landkreis Friesland ins Rennen gehen wollte. Beide scheiterten ebenfalls mit Eilanträgen.
In allen Fällen sind die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
F.Bennett--AMWN