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Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung zeigt Dobrindt wegen Rechtsbeugung an
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Streit um die bisher nicht gewährten Fördermittel wegen Rechtsbeugung angezeigt. Die Strafanzeige sei am Mittwoch in Berlin eingereicht worden, sagte die Stiftungs-Vorsitzende Erika Steinbach am Donnerstag in Berlin. Demnach wirft die Stiftung Dobrindts Ministerium vor, die Prüfung des Förderantrags seit dessen Einreichung im März 2025 zu verschleppen.
Dies sei "nicht nur pure Schikane", sondern gleichfalls "ein Anschlag gegen die verfassungsrechtlich geforderte Chancengleichheit auch der uns nahestehenden AfD", sagte Steinbach. In dem Streit habe die Stiftung in der vergangenen Woche zudem nach eine Individualbeschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.
Das Bundesinnenministerium bestätigte, dass der Antrag im April 2025 eingegangen sei und dann an das zuständige Bundesverwaltungsamt weitergeleitet worden sei. Mit Blick auf die Bearbeitungsdauer sei zu berücksichtigen, "dass hierbei erstmalig alle Fördervoraussetzungen nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz vollumfänglich zu prüfen sind", teilte ein Ministeriumssprecher auf AFP-Anfrage mit. Zur voraussichtlichen weiteren Dauer der Prüfung äußerte sich das Ministerium nicht.
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung und die AfD versuchen seit Jahren, Finanzierungsmittel für die Stiftung einzuklagen. Für das laufende Jahr geht es demnach um 25,5 Millionen Euro. Die Stiftung verweist darauf, dass nicht verbrauchte Mittel aus dieser Förderung zum Jahresende verfielen. Eine Übertragung in das Folgejahr sei nicht möglich.
Die AfD ist seit 2017 im Bundestag vertreten. Anders als anderen Stiftungen politischer Parteien wurde ihr aber eine Förderung verweigert. Über diese entschieden bis 2023 die Fraktionen im Bundestag.
Nach einer Klage der AfD hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2023 verlangt, die Förderung politischer Stiftungen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Nach dem darauf verabschiedeten Gesetz kann eine Stiftung erst dann Zuschüsse bekommen, wenn die ihr nahestehende Partei dreimal in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist. Außerdem ist die Förderung an das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur Völkerverständigung geknüpft.
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 war die AfD zum dritten Mal ins Parlament eingezogen. Steinbach betonte, sie sei überzeugt, dass ihre Stiftung auch die anderen Vorgaben zur Förderung erfülle.
Rechtsbeugung nach Paragraf 339 Strafgesetzbuch wird mit einem bis fünf Jahre Haft bestraft. Die Regelung bezieht sich explizit auf Richter, andere Amtsträger - etwa Staatsanwälte - oder Schiedsrichter. Über die Frage, ob die Bestimmung auch gegen einen Bundesminister eingesetzt werden kann, dürfte gestritten werden.
S.Gregor--AMWN