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Fehl-Investitionen von Krankenkassen könnten Milliardenverlust zur Folge haben
Die Bundesregierung fordert Aufklärung über womöglich milliardenschwere Fehlinvestitionen von Krankenkassen. Mindestens ein Dutzend Krankenkassen steckten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in "leistungsgestörte Geldanlagen", wie es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion heißt. Es müsse nun sorgfältig aufgeklärt werden, wie es trotz der strengen Regelungen im Sozialgesetzbuch zu hohen Verlusten kommen konnte.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, investierten elf bundesweit tätige Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase insgesamt 200 Millionen Euro "in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III" sowie insgesamt zwölf Kassen "in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen" im Umfang von 900 Millionen Euro.
Bei den Anlagen seien nach der Zinswende 2022 "Leistungsstörungen aufgetreten". Das bedeutet, dass die Anlagen ihre Renditeziele verfehlen oder sogar zu einem Totalausfall führen könnten. Demnach könnte sich der Schaden für die bundesweit agierenden Kassen auf bis zu 1,1 Milliarden Euro belaufen.
Die Fehlinvestitionen hatten Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ) im Juli aufgedeckt. Demnach sollen auch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) Verluste durch riskante Investments eingefahren haben.
Bei einer Untersuchung der Vorgänge sei es "unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Grünen-Anfrage. Die Untersuchungen dauerten an.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss.
Die Grünen-Gesundheits- und Haushaltsexpertin Paula Piechotta erklärte auf AFP-Anfrage, der Vorgang offenbare "das grundlegende Problem, dass viele Kontrollmechanismen erst nachgelagert greifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Schäden für den Beitragszahler nicht mehr verhindert werden können". Es sei "verboten, mit Beitragsgeldern zu zocken". Sie ging davon aus, "dass die betroffenen Krankenkassen schlicht überfordert waren, sichere von unsicheren Geldanlagen zu unterscheiden".
Rating-Agenturen, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Aufsichtsbehörde sowie die Fondsanbieter müssten gleichfalls "genauer unter die Lupe" genommen werden, forderte Piechotta weiter. "Es sollten nun alle Schadensersatzforderungen gegenüber Rating-Agenturen und Fonds-Inhabern geprüft werden, um nichts unversucht zu lassen, so viele Beitragsgelder wie möglich zu retten." Zudem müsse transparent offengelegt werden, "welche Krankenkassen betroffen sind, damit Versicherte die Kasse wechseln können, die sicher gehen wollen, dass ihre Krankenkasse mit Geld umgehen kann".
Die Sozialversicherungsträger verwalten ihre Mittel im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht deshalb nur in wenigen Ausnahmefällen. Aktuell gibt es 93 Krankenkassen und 17 Kassenärztliche Vereinigungen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die 58 bundesweiten Kassen. Die Aufsicht über Kassen auf Landesebene führen die Verwaltungsbehörden der Länder.
B.Finley--AMWN