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Frau aus Niedersachsen scheitert mit Klage gegen Behindertenheim
Eine Frau aus Niedersachsen ist endgültig mit ihrer Klage gegen ein sozialtherapeutisches Zentrum für Behinderte in ihrer Nachbarschaft gescheitert. Nach Angaben vom Montag lehnte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ihr auf baurechtliche Argumentationen gestütztes Ansinnen ab. Ein "Wunsch", von behinderten Menschen "verschont" zu bleiben, habe "keine baurechtliche Relevanz" und sei mit dem im Grundgesetz festgeschriebenem Gebot zur Achtung der Menschenwürde schlicht "unvereinbar".
Die Klägerin war laut Gericht gegen den Betrieb eines sozialtherapeutischen Zentrums in Bad Eilsen mit 41 Plätzen für behinderte Menschen vorgegangen. 17 Plätze befinden sich demnach in einem speziell geschützten Bereich und sind für Menschen mit seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen vorgesehen, die sich aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung auch selbst gefährden könnten.
Die Frau machte geltend, dass eine derartige Einrichtung in einem Wohngebiet unzulässig sei und verwies zudem auf mögliche Belästigungen etwa in Form von Lärm. Bereits das Verwaltungsgericht in Hannover wies die Klage allerdings ab, ihre dagegen gerichtete Beschwerde verwarf nun das OVG in einem unanfechtbaren Beschluss abschließend. Ein sozialtherapeutisches Zentrum für Behinderte diene sozialen Zwecken und sei deshalb in einem normalen Wohngebiet zulässig.
Anders wäre die Lage lediglich bei einem Gefängnis oder einer Einrichtung des sogenannten Maßregelvollzugs, fügte das Gericht dabei an. Diese dienten der Gefahrenabwehr für Dritte, nicht der Fürsorge und dem Wohl der Bewohner. Auch unzumutbare Belästigungen der Nachbarin habe es nicht erkennen können. Sofern es zu "Lebensäußerungen psychisch erkrankter Bewohner" komme, seien diese so lange hinzunehmen, wie sie insbesondere nachts kein unzumutbares Ausmaß hätten.
Y.Kobayashi--AMWN