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Niedersachsen muss Beamten keine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zahlen
Niedersachsen muss mehreren Beamten keine Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zahlen. Das Land habe mit der Neuregelung des Beamtengesetzes die Altersdiskriminierung beseitigt, erklärte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Donnerstag. Viele Berufungen gegen Klagen vor verschiedenen niedersächsischen Verwaltungsgerichten wurden damit abgewiesen.
Früher hatte sich die Bezahlung der Beamten nach Dienstaltersstufen gerichtet. Die erste Einordnung in eine Stufe war abhängig vom Lebensalter. Niedersachsen änderte das Gesetz 2016 nach zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. 2011 entschied dieser, dass eine Vergütung nach dem Lebensalter bei Arbeitnehmern unzulässig sei. 2014 bestätigte er, dass dies auch für Beamte gelte.
Die Beamten in den strittigen Fällen zogen vor Gericht, weil sie sich sowohl vor der Gesetzesreform diskriminiert sahen als auch die neue Regelung für diskriminierend halten. Diese ersetzte die Lebensaltersstufen durch Erfahrungsstufen, nach denen besoldet wird. Das hielt das Gericht für ein "angemessenes und erforderliches Mittel zur Honorierung von Berufserfahrung".
Der Gesetzgeber dürfe pauschal bestimmte Zeiträume für den Stufenaufstieg festlegen, erklärte es. Davor müsse er keine auf empirischen Untersuchungen basierende Begründung liefern. Gegen die Diskriminierung im alten System wiederum hätten die Beamten früher vorgehen müssen, und zwar innerhalb von zwei Monaten nach dem EuGH-Urteil von 2014. Die Revision ließ das Gericht nicht zu, gegen diese Nichtzulassung kann aber noch Beschwerde eingelegt werden.
S.F.Warren--AMWN