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Berliner Landgericht lehnt Anklage gegen mutmaßlichen früheren NS-Wachmann ab
Wegen altersbedingter dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten hat das Berliner Landgericht eine Anklage gegen einen 99-jährigen mutmaßlichen früheren Wachmann eines NS-Kriegsgefangenenlagers im Zweiten Weltkrieg abgewiesen. Der Mann sei "aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht verhandlungsfähig", teilte das Gericht am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Beihilfe zu grausamem Mord an mindestens 809 sowjetischen Kriegsgefangenen Ende 1942 bis Anfang 1943 vor.
Laut Anklage gehörte der damalige Wehrmachtsoldat während dieses Zeitraums zur Wachmannschaft des Kriegsgefangenenlagers Stalag 365 bei Wolodymyr in der Ukraine. Als einfacher Soldat soll der damals 19-Jährige die Insassen bewacht und außerdem in der Lagerverwaltung tätig gewesen sein. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war dem Beschuldigten dabei zugleich bewusst, dass er damit "einen reibungslosen Ablauf der angeordneten Massenvernichtung" unterstützte.
Wegen des hohen Alters des Beschuldigten holte die Staatsanwaltschaft selbst ein Fachgutachten zu dessen Verhandlungsfähigkeit ein. Der damit beauftragte Experte kam zu dem Schluss, dass diese nicht mehr gegeben sei und schloss eine Besserung aus. Das Landgericht folgte den Einschätzungen des Gutachters nach eigenen Angaben "vollumfänglich". Die Zulassung der Anklage und die Eröffnung der Hauptverhandlung sei damit aus rechtlichen Gründen unmöglich, erklärte es.
Der Gerichtsbeschluss war demnach allerdings noch nicht rechtskräftig. Er könnte im weiteren Verlauf in weiteren Instanzen noch angefochten und überprüft werden.
Im Zweiten Weltkrieg waren mehrere Millionen sowjetische Soldaten in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten und unter schrecklichen Bedingungen systematisch umgebracht worden, vor allem in der Anfangszeit des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion ab Herbst 1941. Nach Schätzungen von Historikerinnen und Historikern machte die deutsche Armee insgesamt weit mehr als fünf Millionen sowjetische Gefangene, von diesen starben nach heutigen Erkenntnissen bis zu 3,3 Millionen.
Die NS-Verantwortlichen ließen die Kriegsgefangenen in provisorischen Lagern oftmals unter freiem Himmel bei völlig unzureichender Versorgung sterben. Sie waren der Witterung ausgesetzt und starben an Hunger und Krankheiten. Später wurden überlebende sowjetische Kriegsgefangene zur Sklavenarbeit eingesetzt, auch dabei starben unzählige Menschen an Misshandlungen und Entbehrungen. Die Vernichtung der sowjetischen Kriegsgefangenen war nach dem Holocaust an den europäischen Juden das schlimmste Massenverbrechen des deutschen NS-Regimes.
In den vergangenen Jahre kam es in Deutschland noch einmal zu mehreren Anklagen und Prozessen gegen frühere Mitglieder der Wachmannschaften von Konzentrations- und Vernichtungslagern wie Auschwitz-Birkenau, Stutthof und Sachsenhausen. Dabei wurden mehrere Männer im Alter von mehr als 90 Jahren bis zu über hundert Jahren zu Haftstrafen wegen Mordbeihilfe verurteilt. In anderen Fällen scheiterten Prozesse am Gesundheitszustand der Angeschuldigten und wurden nicht eröffnet.
Hintergrund ist eine veränderte juristische Sicht auf Beihilfe zu Massenmord in NS-Todeslagern. Einfache Mitglieder von Wachmannschaften wurden jahrzehntelang in aller Regel strafrechtlich nicht belangt. Inzwischen setzte sich jedoch die auch höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof bestätigte Ansicht durch, dass bereits die Zugehörigkeit zur Lagerverwaltung als Beitrag zum Massenmord gewertet werden kann. Eine direkte Beteiligung etwa an Tötungen ist nicht nötig.
P.Santos--AMWN