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Gaststättenbetreiber von Tatort bei Hanauer Anschlag darf Lokal nicht mehr führen
Der frühere Gaststättenbetreiber einer der beiden Tatorte des rassistischen Anschlags von Hanau 2020 darf zwei Lokale nicht mehr betreiben. Die Stadt Hanau durfte zu Recht die Unzuverlässigkeit des Manns annehmen, wie der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Mittwoch mitteilte. Das Gericht bestätigte damit zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main. (Az. 6 B 1526/22 und 6 B 1528/22)
Schon im August 2018 hatte die Stadt dem Mann den Betrieb einer Bar, die später zum Tatort werden sollte, wegen mehrerer Rechtsverstöße verboten. Im Mai 2022 untersagte die Stadt ihm die Ausübung des Gaststättengewerbes in zwei weiteren Cafés, weil er jene Bar durch einen Strohmann weiter betrieben habe.
Diese Ansicht bestätigten die Kasseler Verwaltungsrichter nun. Die Stadt durfte wegen der zahlreichen Verstöße zu Recht von seiner Unzuverlässigkeit ausgehen. Im Rahmen der Ermittlungen zu dem rassistischen Anschlag habe die Staatsanwaltschaft ermittelt, dass er das Ende 2019 rechtskräftig gewordene Verbot zum Betrieb der Bar missachtete, indem er das Lokal zum 1. Januar 2020 zum Schein an einen Bekannten verpachtete, dort aber weiter als Chef auftrat.
Hinzu komme, dass bei mehreren Polizeikontrollen zwischen 2020 und 2022 in den Cafés des Manns erhebliche Verstöße gegen die Coronaschutzverordnungen festgestellt wurden. In besagter Bar habe er zudem mehr Glücksspielautomaten aufgestellt, als gesetzlich erlaubt waren. Der Notausgang dort war in den Jahren vor dem Anschlag wiederholt abgeschlossen. Dieser Umstand war bereits mehrmals Thema im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags, der den Anschlag parlamentarisch aufarbeitet.
Die Bar des Manns in Hanau war einer der beiden Tatorte des rassistischen Anschlags mit neun Toten. Am 19. Februar 2020 ermordete ein 43 Jahre alter Deutscher neun Menschen mit Migrationshintergrund. Anschließend tötete er seine Mutter und sich selbst. Die Behörden stuften die Tat als rechtsextrem und rassistisch motiviert ein.
Ende Dezember stellte die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen zu dem Anschlag ein. Es gebe keine Anhaltspunkte für Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser des Attentäters, erklärte die Behörde. Unter den Angehörigen der Opfer sorgte das für Kritik.
P.M.Smith--AMWN