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Karlsruhe: Land kann Windenergie im Wald nicht ausnahmslos verbieten
Ein Bundesland kann die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald nicht eigenmächtig verbieten. Die Gesetzgebungskompetenz liege hier nicht beim Land, sondern beim Bund, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die entsprechende Regelung in Thüringens Waldgesetz sei nichtig. (Az. 1 BvR 2661/21)
Das Gesetz sei verfassungswidrig und der Eingriff in das Eigentumsrecht der Waldeigentümer darum nicht gerechtfertigt, begründete das Gericht seine Entscheidung weiter. Es ordnete die Thüringer Regelung dem Bodenrecht zu. Für dieses sei aber der Bund zuständig. Die Länder könnten nur Sonderregelungen zum Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern treffen.
Das Gericht wies darauf hin, dass 34 Prozent der Fläche des Freistaats Thüringen von Wald bedeckt sind. Ein nennenswerter Teil davon bestehe aus Kalamitätsflächen, die wegen Sturmschäden oder Schädlingsbefall nicht oder nur sehr eingeschränkt von der Forstwirtschaft genutzt werden könnten.
Insgesamt neun Waldeigentümer hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Die Bäume auf ihren Grundstücken waren teilweise von Schädlingen befallen und wurden gefällt. Auf den frei gewordenen Flächen sollten Windkraftanlagen errichtet werden, was das Landesgesetz aber nicht zuließ. Einer Neuregelung von 2020 zufolge war die Änderung der Nutzungsart von Waldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht erlaubt.
Der Landtag in Erfurt hatte damals einem entsprechenden Vorschlag von CDU und FDP zugestimmt. Die beiden Parteien sind in Thüringen zwar in der Opposition, die rot-rot-grüne Regierung hat aber keine eigene Mehrheit. Wegen der Energiekrise war dieses Verbot zuletzt auch politisch wieder in der Diskussion: So plädierte etwa Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) noch am Montag dafür, das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu ändern.
Das Verfassungsgericht kam neuen politischen Entscheidungen in Thüringen nun zuvor. Auch in einigen anderen Bundesländern ist die Nutzung von Waldflächen für Windenergie bislang nicht erlaubt, wird aber teilweise diskutiert. Zudem hat der Bundestag im Sommer ein Gesetzespaket zum deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien gebilligt. Darin werden den Ländern Flächenziele für die Windenergie an Land vorgegeben, so dass ein bundesweiter Schnitt von zwei Prozent erreicht wird.
A.Rodriguezv--AMWN