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Bundestag stimmt für Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin
Der Bundestag hat sich für die Wiederholung der Bundestagswahl in insgesamt 431 Berliner Abstimmungsbezirken ausgesprochen. Das Plenum folgte am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalition einer entsprechenden Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses, der mit der Teilwiederholung die Konsequenz aus den zahlreichen Pannen bei der Bundestagswahl im September 2021 ziehen will.
Der Union ging die Teilwiederholung nicht weit genug, sie wollte in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise komplett neu wählen lassen. Der Beschluss sieht nun aber lediglich einen neuerlichen Urnengang in 431 von rund 2300 Abstimmungsbezirken vor, und zwar mit Erst- und Zweitstimmen. "Der Wahltag im Land Berlin war dabei im Hinblick auf Organisation und Durchführung der Wahl von zahlreichen Unregelmäßigkeiten und Problemen geprägt", heißt es in der nun angenommenen Vorlage.
Wann die Teilwiederholung der Bundestagswahl stattfinden soll, ist noch offen. Denn gegen den Bundestagsbeschluss kann noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Deshalb könnte sich die Abstimmung bis 2024 hinziehen.
Bei den Wahlen des Bundestages und des Abgeordnetenhauses in Berlin am 26. September vergangenen Jahres hatte es zahlreiche Pannen gegeben. Es fehlten Stimmzettel, vor den Wahllokalen bildeten sich lange Warteschlangen. Manche Wahllokale schlossen zwischendurch oder blieben viel länger geöffnet als 18.00 Uhr.
Entsprechend hagelte es Einsprüche gegen das Ergebnis. Beim zuständigen Ausschuss des Bundestags gingen 1713 Wahleinsprüche ein.
CDU/CSU hatten auf eine weitaus umfassendere Wiederholung der Wahl gedrängt. "Angesichts der zahlreichen und erheblichen Wahlfehler, die in Berlin unstreitig stattgefunden haben, reicht eine auf einzelne Wahlbezirke beschränkte Wahlwiederholung nicht aus", heißt es in einer Erklärung der Fraktion. Der Vorschlag der Koalition sei nicht geeignet, "das verloren gegangene Vertrauen in die Korrektheit der parlamentarischen Wahlen" zurückzugewinnen. Auch die AfD forderte eine komplette Wiederholung in mindestens sechs Wahlkreisen.
Zusätzlich zur Frage der Wahlwiederholung auf Bundestagsebene muss in Berlin noch über eine Wiederholung auf Ebene der Abgeordnetenhauswahl entschieden werden. Darüber entscheidet am 16. November der Berliner Verfassungsgerichtshof.
F.Dubois--AMWN