-
Schleswig-Holstein: Eine Tote bei Gewalttat in Ratzeburger Supermarkt
-
PSG feiert Traumduo Dembélé/Torres - Wirtz und Havertz siegen
-
Neue Nummer 1: Rybakina im US-Open-Halbfinale gegen Gauff
-
Prämie: Trump schenkt Assistentin Natalie Harp 45.000 Dollar
-
IAEA verweist Iran wegen Nichteinhaltung von Atom-Vereinbarungen an UN-Sicherheitsrat
-
Falscher Alarm: Autobahn in die Schweiz nach mehrstündiger Sperrung wieder freigegeben
-
Fernsehpreis-Verleihung mit politischen Botschaften - Lanz: "Fürchtet euch nicht"
-
Erstmals vor Kongresswahlen: Republikaner halten Parteitag ab
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: BSW will mit AfD sprechen
-
Trump: Iran-Krieg endet "sofort" nach US-Kongresswahlen im November
-
Noosha Aubel, CDU och SPD: Fallet med ett svårt funktionshindrat barn i Potsdam är ett politiskt misslyckande
-
Noosha Aubel, CDU a SPD: Případ těžce postiženého dítěte v Postupimi je politickým přiznáním bankrotu
-
Noosha Aubel, CDU i SPD: Sprawa ciężko niepełnosprawnego dziecka w Poczdamie to polityczne przyznanie się do porażki
-
Noosha Aubel, CDU και SPD: Η υπόθεση ενός παιδιού με σοβαρή αναπηρία στο Πότσδαμ αποτελεί πολιτική παραδοχή αποτυχίας
-
नूशा ऑबेल, सीडीयू और एसपीडी: पॉट्सडैम में एक गंभीर रूप से विकलांग बच्चे का मामला, विफलता की एक राजनीतिक स्वीकारोक्ति है
-
ヌーシャ・オーベル、CDUおよびSPD:ポツダムで起きた重度障害児の事例は、政治的な破綻を露呈している
-
누샤 아우벨, 기민당(CDU) 및 사민당(SPD): 포츠담의 중증 장애 아동 사건은 정치적 파산을 선언한 것과 다름없다
-
努莎·奧貝爾(Noosha Aubel)、基民盟(CDU)與社民黨(SPD):波茨坦一名重度殘障兒童的案例,等同於政治上的破產宣言
-
نوشا أوبيل، حزب الاتحاد الديمقراطي المسيحي (CDU) والحزب الاشتراكي الديمقراطي (SPD): قضية طفل يعاني من إعاقة شديدة في بوتسدام هي إعلان إفلاس سياسي
-
Noosha Aubel, CDU ve SPD: Potsdam’daki ağır engelli bir çocuğun durumu, siyasi bir iflas ilanıdır
-
Нооша Аубель, ХДС та СДПН: Випадок з дитиною з тяжкою інвалідністю в Потсдамі є визнанням політичного банкрутства
-
Sieben Jahre nach Samsung: Apple stellt faltbares iPhone vor
-
Norwegischer Regierungschef: Selenskyjs Flugzeug nur knapp von Drohne verfehlt
-
Noosha Aubel, CDU und SPD: Der Fall eines schwerbehinderten Kindes in Potsdam ist eine politische Bankrotterklärung
-
Überragender Demirovic mit Dreierpack: VfB gewinnt
-
Autobahn in die Schweiz wegen Polizei-Einsatzes gesperrt - SWR meldet zwei Festnahmen
-
Neue Nummer 1 der Welt: Rybakina im US-Open-Halbfinale
-
Merz sieht auch nach AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt Verbotsverfahren weiterhin skeptisch
-
Britische Polizei weitet Ermittlungen gegen Partei von Nigel Farage aus
-
50 Tage nach Tour-Sturz: Lipowitz-Comeback in Italien
-
Norweger verabschieden beliebten Monarchen: König Harald V. in Oslo beigesetzt
-
Porsche vollzieht Ausstieg aus Bugatti-Joint-Venture - Erlös von einer Milliarde Euro
-
USA erleben heißesten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen
-
Vuelta: Brennan siegt erneut - und erreicht Degenkolb-Marke
-
Bodö/Glimt vor Bayern-Duell demütig: "Sie sind die Besten"
-
Autobahn in die Schweiz gesperrt - "Bild": Sprengstoff-Alarm bei Autokontrolle
-
Schleswig-Holstein: Ein Toter bei Gewalttat in Ratzeburger Supermarkt
-
Minister Klingbeil legt Strategie für bessere Finanzbildung von Bürgern vor
-
Nach Anschlägen auf Stromversorgung: Verdächtiger in Untersuchungshaft
-
Frankreichs Rechtspopulisten: Le-Pen-Nichte drängt nach vorne
-
Krise in Ceuta: EU stellt Spanien 114,7 Millionen Euro Nothilfe zur Verfügung
-
FC Bayern bindet Toptalent Binder langfristig
-
Iran verschärft Angriffe auf Ziele in Golfregion - Feuer auf mehreren Schiffen
-
Feuer auf Baustelle nahe Bundeskanzleramt in Berlin - Polizei ermittelt
-
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Berliner SPD-Spitzenkandidat Krach
-
Angleichung an Aktien: Bundesregierung plant Steuerreform für Kryptowährungen
-
Ölpreis wieder über 100 Dollar - Spritpreise binnen einer Woche stark gestiegen
-
Queerer Mensch in Berlin von Unbekannten verletzt
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: BSW schließt Sondierungen mit AfD nicht aus
-
In Hotel eingebrochen und von Polizisten auf Dienstreise erwischt - Festnahme
Stadt muss Artikel über rechtsextreme Kleinpartei von Internetseite entfernen
Die nordrhein-westfälische Stadt Hilchenbach muss einen Onlineartikel über die rechtsextreme Kleinpartei Der III. Weg von ihrer Internetseite entfernen, in dem sich der Bürgermeister negativ über die Partei äußerte. Das Oberverwaltungsgericht in Münster gab damit der klagenden Partei in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung teilweise Recht. Der III. Weg könne sich auf die im Grundgesetz gesicherte Chancengleichheit und das Neutralitätsgebot für Amtsträger berufen.
Im konkreten Fall hatte die Stadt Hilchenbach laut Gerichtsangaben im April 2022 auf ihrer Internetseite einen Artikel mit dem Titel "Petition übergeben - Kein Platz in Hilchenbach für Rechtsextremismus" veröffentlicht. Darin habe der Bürgermeister geäußert, er sei von der Onlinepetition eines Bürgers gegen das geplante Büro der Partei in der Stadt "sehr beeindruckt" und nehme sie "mit großer Anerkennung" entgegen.
Der Bürgermeister habe zudem darauf hingewiesen, dass er "alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen" werde, um die Pläne der Partei zu verhindern, sich in der Stadt mit einem Büro niederzulassen. Damit unterstütze er nach Ansicht der Richter die Petition, die "ein eindeutig negatives Werturteil" gegen die Partei fälle.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Bürgermeister mit seinen Äußerungen in das vom Grundgesetz geschützte Recht der Partei auf Chancengleichheit eingreife. Zwar dürfe er sich in seinem Amt für Demokratie, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit einsetzen.
Er habe jedoch die Grenzen des Neutralitätsgebotes überschritten, indem er in seinen Äußerungen das Ziel unterstütze, ein Bürgerbüro der Partei in der Stadt zu verhindern. Dies sei geeignet, "deren Position im politischen Meinungskampf zu beeinträchtigen".
Dem steht nach Gerichtsangaben auch nicht entgegen, dass Der III. Weg laut dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz "ein rechtsextremistisches Staats- und Gesellschaftsbild propagiert" und sich in die Tradition der Nationalsozialisten stellt. Denn die Partei sei vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten worden.
Der III. Weg hat laut Gericht jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Stadt es unterlässt, direkt auf die Onlinepetition zu verlinken. Auch könne die Partei nicht verhindern, dass der Artikel anderweitig verbreitet werde.
Zuvor war die Partei mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Arnsberg gescheitert, die Veröffentlichung zu verhindern. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist rechtskräftig.
C.Garcia--AMWN