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Polizeikosten-Streit: Entscheidung in Karlsruhe
Nach knapp zehn Jahren geht der juristische Streit zwischen dem Land Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) um die Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen in seine letzte und womöglich endgültige Phase. Am Donnerstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Beschwerde der DFL gegen eine Bremer Regelung, wonach der Profifußball an den Kosten für diese aufwendigen Polizeieinsätze beteiligt werden kann. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
"Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehe ich gelassen entgegen", sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) zuletzt der Sport Bild gesagt: "Bislang haben wir durch alle Instanzen hinweg Unterstützung erfahren."
Tatsächlich war die DFL in der juristischen Auseinandersetzung bereits zweimal unterlegen. In der Vergangenheit hatten das Oberverwaltungsgericht Bremen und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass die Beteiligung des Profifußballs an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig sei. Seitdem liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht, nachdem die Liga Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht eingereicht hatte.
Es geht potenziell um Millionen von Euro. Bereits 2014 erließ Bremen eine Regelung, wonach die Veranstalter bei gewinnorientierten Großveranstaltungen unter Umständen für höhere Polizeikosten aufkommen müssen - nämlich dann, wenn voraussichtlich mehr als 5000 Menschen zusammenkommen und erfahrungsgemäß Gewalt zu erwarten ist, so dass mehr Polizeikräfte eingesetzt werden müssen.
Den ersten Gebührenbescheid über mehr als 400.000 Euro schickte die Bremer Polizei der DFL nach dem Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015. Die DFL zog danach vor Gericht und ist weiterhin der Ansicht, dass die Bremer Regelung nicht verfassungskonform sei. Die Sicherheit im öffentlichen Raum sei eine staatliche Kernaufgabe, die mit Steuergeldern finanziert werde - auch von den Profiklubs. Dafür, dass bei Risikospielen mehr Polizisten eingesetzt werden müssten, seien einzelne Störer verantwortlich und nicht die Organisatoren.
Bremen ist derzeit das einzige Bundesland, das Gebühren für Polizeikosten erhebt. Andere Länder erwägen aber ein ähnliches Vorgehen. Zuletzt drohte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) damit, Profivereine zur Kasse zu bitten, wenn es nicht zu spürbaren Verbesserungen kommt.
"Ich gehe davon aus, dass bei einer weiteren DFL-Niederlage vor Gericht auch andere Länder unserem Beispiel folgen werden", sagte Mäurer: "Immerhin haben auch die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes bereits 2021 eindeutig den Beschluss gefasst, dass die Mehrkosten für Hochrisikospiele im Sinne der Steuerzahler der DFL in Rechnung gestellt werden sollten, und betont, dass das Land Bremen den richtigen Weg eingeschlagen hat."
F.Pedersen--AMWN