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Anklage wegen Erpressung der Familie von Formel-1-Legende Michael Schumacher
Wegen einer versuchten Erpressung der Familie von Formel-1-Legende Michael Schumacher hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal drei Männer angeklagt. Ein 53 Jahre alter Wuppertaler und dessen 30-jähriger Sohn sowie ein 53 Jahre alter Mann aus Wülfrath seien vor dem Amtsgericht Wuppertal angeklagt worden, teilten die Ermittler am Mittwoch mit. Die beiden Wuppertaler wollten 15 Millionen Euro von den Schumachers.
Der aus Wülfrath stammende Mann soll als Sicherheitsdienst für die Familie des seit einem Skiunfall Ende 2013 aus der Öffentlichkeit zurückgezogen lebenden Schumacher gearbeitet haben. Den Anklägern zufolge soll er spätestens bei seinem Ausscheiden aus dem Job im März 2021 Dateien unerlaubt auf Datenträger kopiert oder sich Datenträger mit illegalen Datensätzen verschafft haben.
Der Angeklagte soll zwischen Oktober 2022 und Mai 2024 die Datenträger an den 53 Jahre alten Wuppertaler für einen fünfstelligen Geldbetrag verkauft und übergeben haben. Bei den übergebenen Datenträgern soll es sich um zwei Festplatten und vier USB-Sticks handeln, auf denen sich unter anderem Videos und Fotodateien befanden.
Die Bilder sollen die abgeschottet lebende Formel-1-Legende sowohl vor als auch nach seinem Skiunfall zeigen. Zudem sollen sich auch weitere vertrauliche Daten auf den Datenträgern befunden haben. Am 3. Juni dieses Jahres soll der 53 Jahre alte Wuppertaler mehrfach bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und 15 Millionen Euro gefordert haben. Er soll gedroht haben, die Daten andernfalls im sogenannten Darknet zu veröffentlichen.
Die Mitarbeiterin der Familie Schumacher soll einen Beweis für die Existenz der Daten gefordert haben. Vereinbart worden sei daraufhin, dass eine Probe des Materials per E-Mail übersandt werden sollte. Der Mann soll daraufhin seinen Sohn eingeweiht haben und ihn beauftragt haben, eine technisch nicht rückverfolgbare Mailadresse zu besorgen. Über diese Adresse sollen dann Bilder und weitere Dateien an die Schumachers geschickt worden sein.
Die Familie Schumacher erstattete der Anklage zufolge allerdings bereits zuvor Strafanzeige in der Schweiz. Den dortigen Strafverfolgungsbehörden sei es gelungen, die bei den Anrufen verwendete Rufnummer zu ermitteln, die auf jemanden aus Kassel registriert war. Durch die Schweizer Kollegen wurde daraufhin die Staatsanwaltschaft Kassel informiert, die über das hessische Landeskriminalamt weitere Ermittlungen vernanlasste. Dies führte zu den beiden Tatverdächtigen aus Wuppertal.
Rechtlich wird dem in Untersuchungshaft sitzenden Vater eine versuchte Erpressung im besonders schweren Fall zur Last gelegt. Darauf droht eine Strafe zwischen einem und 15 Jahren. Da es bei einem Versuch blieb, kann die Strafe aber gemildert werden. Seinem Sohn wird nur Beihilfe vorgeworfen. Die Straferwartung ist bei ihm niedriger, er ist in Freiheit.
Gegen den Tatverdächtigen aus Wülfrath lautet die Anklage ebenfalls auf Beihilfe zum Erpressungsversuch sowie eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Dem ebenfalls in Untersuchungshaft sitzenden Mann drohe eine empfindliche Freiheitsstrafe, hieß es. Das Amtsgericht Wuppertal muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
F.Dubois--AMWN