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Erpressung der Schumachers: Drei Jahre Haft für Haupttäter
Im Prozess um den Erpressungsversuch gegen die Familie von Michael Schumacher hat das Amtsgericht Wuppertal am Mittwoch eine mehrjährige Freiheitsstrafe gegen den Hauptangeklagten verhängt. Der 53-Jährige aus Wuppertal wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein Sohn wurde mit einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung belegt. Die beiden hatten versucht, 15 Millionen Euro von der Familie des Formel-1-Rekordweltmeisters zu erpressen. Sie hatten gedroht, privates Bild- und Videomaterial zu veröffentlichen.
Mitangeklagt war zudem ein ehemaliger Angestellter einer Sicherheitsfirma, die mit der Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz beauftragt war. Gegen den Mann aus Wülfrath verkündete Richterin Birgit Neubert nach dem fünften Verhandlungstermin eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft, in einem Fall aber nicht denen der Nebenklage. Schumachers Ehefrau Corinna war in dieser Rolle am Verfahren beteiligt, sie wurde in Wuppertal von einem Anwalt vertreten. Dieser forderte für den ehemaligen Sicherheits-Mitarbeiter ein härteres Urteil: Mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sollte das Amtsgericht das ihm mögliche Höchstmaß verhängen. Aus Sicht der Nebenklage hatte der Wülfrather die Dateien entwendet und damit die Tat erst ermöglicht.
Dem Hauptangeklagten wurde versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt, seinem Sohn wurde Beihilfe vorgeworfen. Gegen den früheren Sicherheitsmitarbeiter lautete die Anklage ebenfalls auf Beihilfe zum Erpressungsversuch sowie eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Schumachers. Vater und Sohn, beide bei Begehung der Tat unter laufender Bewährung, räumten die Anklagepunkte weitgehend ein und entschuldigten sich am Mittwoch noch einmal. Der ehemalige Sicherheitsangestellte, ebenfalls vorbestraft, bestritt über seinen Anwalt jede Beteiligung und schwieg auch am letzten Prozesstag.
Michael Schumacher hatte bei einem Skiunfall im Jahr 2013 schwere Kopfverletzungen erlitten. Er ist seither nicht mehr in der Öffentlichkeit aufgetreten, die Familie schützt seine Privatsphäre und macht zu seinem Gesundheitszustand keine Angaben. Die Angeklagten hatten diese Situation zu nutzen versucht, indem sie mit der Veröffentlichung von Bild- und Videodateien drohten.
P.Martin--AMWN