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Bundestag beschließt Sportfördergesetz
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das Sportfördergesetz verabschiedet. Damit wird Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, sie soll "effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden" - nicht zuletzt, um bei internationalen Wettkämpfen wie Olympischen Spielen wieder mehr Medaillen zu gewonnen.
Kern des Gesetzes, das im Oktober noch den Bundesrat passieren muss, ist die Spitzensport-Agentur, die unabhängig über die Vergabe der Mittel entscheiden soll. Die Reform soll für "bestmögliche Rahmenbedingungen" für Athletinnen und Athleten sorgen, auch im Hinblick auf die Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
"Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssen die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden", heißt es im Gesetzesentwurf. Der DOSB bewirbt sich um die Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044, mit welcher Stadt oder Region entscheidet sich im September.
Der Abstimmung am Freitag waren monatelange Debatten über die Ausgestaltung des Entwurfes vorausgegangen. Schon die Ampel-Koalition hatte ein ähnliches Gesetz verabschieden wollen, zerbrach aber vor dem parlamentarischen Verfahren. Bis zuletzt lobbyierten Vertreter aus dem organisierten Sport für mehr Mitsprache in der Spitzensport-Agentur.
Ch.Kahalev--AMWN