-
Europäischer Gerichtshof: Kirchenaustritt allein ist kein Grund für Kündigung
-
CDU-Politiker Bilger weist Vorwurf der Zweckentfremdung bei Sondervermögen zurück
-
Hohe Öl- und Gaspreise heizen Diskussion über EU-Klimapolitik an
-
K-Pop-Sensation BTS vor Comeback: "Wir sind immer noch nur Kinder vom Land"
-
WWF-Zählung: Gefährdete Monarchfalter erholen sich trotz andauernder Bedrohung
-
Neuer Schufa-Score soll Verbrauchern einfachen Einblick in Bewertung geben
-
Israel: Irans Sicherheitschef Laridschani und Basidsch-Anführer Soleimani getötet
-
Vermeintlichen Nebenbuhler getötet: Lebenslange Haft für 35-Jährigen in Sachsen
-
"Letzte Verteidigungswelle": Weitere Durchsuchungen bei rechtsextremer Zelle
-
Pariser Bürgermeisterwahl offener denn je: Ex-Kulturministerin Dati hofft auf Sieg
-
AfD will Goldreserven aus dem Ausland zurückholen
-
Zoll entdeckt mehr als eine Million illegale Zigaretten in Geschirrspülerkartons
-
Tödliches Gewaltverbrechen in Odenwald: Fünf Festnahmen in Hessen und Spanien
-
Präsident: Ecuador hat Ziele im Süden Kolumbiens attackiert
-
Laporta bestätigt: Flick verlängert in Barcelona bis 2028
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Jahre Haft wegen Korruption für früheren Polizist
-
Zehneinhalb Jahre Haft nach tödlichem Streit in Frankfurt am Main
-
Wirtschaftsinstitut Ifo: Sondervermögen bislang fast komplett zweckentfremdet
-
Weitere Razzia bei rechtsextremer Zelle "Letzte Verteidigungswelle"
-
Zahl von Geburtskliniken seit Wiedervereinigung halbiert
-
EuGH: Kirchenaustritt allein ist kein Grund für Kündigung
-
Preise für neue Verträge gestiegen: Iran-Krieg erreicht laut Verivox Gaskunden
-
Zahl von Mehrlingsgeburten geht weiter zurück
-
Taliban: Rund 400 Tote nach pakistanischem Angriff auf Kabul
-
EU-Migrationskommissar: Derzeit keine größere Fluchtbewegung von Iran nach Europa
-
Bundesregierung will Verdopplung der Rechenzentrumskapazität bis 2030
-
CDU-Politiker hält Bundeswehr-Einsatz in Hormus für sinnvoll - SPD hält dagegen
-
Razzia bei Verdächtigem in Hamburg: 50 Kilogramm sprengstoffgeeignete Stoffe entdeckt
-
Mindestens 23 Tote bei mutmaßlichen Selbstmordanschlägen in Nigeria
-
Zwei Menschen in Bistro in hessischem Raunheim erschossen - Täter flüchtig
-
Seider und Peterka punkten: Wichtige Siege im Playoff-Rennen
-
Unklare Lage bei Draisaitl: "Nicht viele Informationen"
-
Botschaft: Iran berät mit Fifa über Verlegung von WM-Spielen nach Mexiko
-
Siegesserie der Magic vorbei: "Einen Schritt zu langsam"
-
Iran-Krieg: Angriffe in irakischer Hauptstadt Bagdad - Mindestens vier Tote
-
Ghana mit drei Bundesliga-Spielern gegen Deutschland
-
WM: Iran verhandelt mit FIFA über Spielverlegung nach Mexiko
-
Matthäus lobt DFB-Team: "Gesehen, dass sie es können"
-
Iran: Schah-Sohn gründet Komitee für Wahrheits- und Justizkommission
-
Chile beginnt mit Bauarbeiten an Grenzbefestigungen zu Peru und Bolivien
-
Nvidia-Chef rechnet bis einschließlich 2027 mit Umsatz von einer Billion Dollar
-
Kündigung nach Kirchenaustritt: EuGH entscheidet über kirchliches Arbeitsrecht
-
Prozess gegen mutmaßlich von Russland beauftragte Spione beginnt in Stuttgart
-
Urteil wegen Polizeigewalt gegen Gelbwesten 2018 wird verkündet
-
Merz empfängt EU-Parlamentspräsidentin Metsola zu Antrittsbesuch
-
EU-Umweltminister beraten über Abkehr vom Verbrenner-Aus
-
Bauministerin Hubertz fordert Mutterschutz für selbstständige Frauen
-
Totaler Stromausfall in Kuba - Trump will Karibikinsel "nehmen"
-
Kennedy Center in Washington: Direktorium genehmigt zweijährige Renovierungsarbeiten
-
BioNxt unterzeichnet strategische Vereinbarung zur Vermarktung in Eurasien nach Erteilung des Patents für Cladribin-ODF in Eurasien und Europa
Vorläufiges Gutachten entlastet Brosius-Gersdorf von Plagiatsvorwürfen
Im Streit um die Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht hat ein vorläufiges Gutachten die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf von den gegen sie erhobenen Plagiatsvorwürfen entlastet. "Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben", heißt es einem Begleitschreiben der Anwälte Michael Quaas und Peter Sieben zu dem Kurzgutachten vom Mittwoch. Brosius-Gersdorf und ihr Mann, der Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf, hatten das Gutachten in Auftrag gegeben.
Brosius-Gersdorf steht seit vergangener Woche im Mittelpunkt einer beispiellosen Auseinandersetzung um die Besetzung von drei Richterposten in Karlsruhe. Nachdem die Unionsführung zunächst grünes Licht für ihre Wahl zusammen mit zwei weiteren Bewerbern gegeben hatte, zogen CDU und CSU am Freitag die Notbremse und forderten den Koalitionspartner SPD auf, die Kandidatur von Brosius-Gersdorf zurückzuziehen. Daraufhin musste im Bundestag die Neubesetzung aller drei Richterposten von der Tagesordnung genommen werden.
Die Union begründete ihre Ablehnung abgesehen von inhaltlichen Positionen der Juristin auch mit angeblichen Plagiatsvorwürfen. Dabei ging es um Brosius-Gersdorfs Dissertation von 1997 sowie die Habilitationsschrift ihres Mannes von 1998 und darin gefundene mutmaßliche Textparallelen.
In dem Kurzgutachten der Stuttgarter Kanzlei Quaas und Partner heißt es nun, die "teilweise ähnlichen Ausführungen in den Texten" deuteten "allenfalls auf einen gedanklichen Austausch hin, nicht aber darauf, dass einer der Beteiligten von der oder dem anderen, ohne dies kenntlich zu machen, Inhalte übernommen hätte". Das heiße, ein Plagiatsvorwurf "steht schon per Definition nicht im Raum", auch ein Zweifel an der wissenschaftlichen Qualität der Arbeit sei nicht angebracht. "Die hierzu erforderliche Schwelle wird sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht bei Weitem nicht erreicht", heißt es in dem Gutachten.
Die Kanzlei verweist darauf, dass es sich um ein vorläufiges Gutachten handelt. "Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen", heißt es darin.
L.Durand--AMWN