-
Ipswich zurück in der Premier League - Wrexham verpasst Playoffs
-
Buckelwal in offene Nordsee gebracht - Weiterer Verbleib aber zunächst unklar
-
Irans Armee: Neuer Konflikt mit USA "wahrscheinlich" - Trump nennt Angriffe "Option"
-
Dreier gegen Braunschweig: Kiel sichert Klassenerhalt
-
Trump kündigt höhere Zölle auf Autos aus der EU an - Deutschland besonders stark betroffen
-
Grüne kritisieren Zusammenarbeit Dobrindts mit Taliban scharf
-
Tagesrekord: Bahn in China befördert am 1. Mai 24,8 Millionen Fahrgäste
-
Seider und Grubauer stoßen zum DEB-Team - Draisaitl sagt ab
-
Tischtennis: WM-Auftaktsieg für DTTB-Frauen
-
Mai-Kundgebungen in Berlin weitgehend friedlich - Veranstalter: Gute Stimmung
-
Kartellamt: Kraftstoffpreise zum 1. Mai um knapp 13 Cent gefallen
-
Iranische Nobelpreisträgerin Mohammadi aus Gefängnis ins Krankenhaus eingeliefert
-
Teurer Sprit wegen Iran-Kriegs: US-Billig-Airline Spirit stellt Flugbetrieb ein
-
Etappensieg für US-Abtreibungsgegner: Gericht stoppt Lieferung von Mifepriston per Post
-
Mann in Bad Ems mit Messer verletzt: Jugendliche Tatverdächtige stellt sich
-
Bericht: Krankenstand Anfang 2026 leicht zurückgegangen
-
USA wollen rund 5000 Soldaten aus Deutschland abziehen - Pistorius: War "absehbar"
-
Ex-Rennfahrer Zanardi im Alter von 59 Jahren gestorben
-
Pistorius: US-Truppenpräsenz in Europa bleibt in beidseitigem Interesse
-
Nach US-Staatsbesuch: König Charles III. besucht britisches Überseegebiet Bermuda
-
NHL: Sturm und Peterka ausgeschieden
-
Playoff-Krimis in der NBA: Orlando und Cleveland zittern
-
Die Sport-Höhepunkte am Samstag, 2. Mai
-
"Eine Weile her": Norris sorgt für Stirnrunzeln bei Mercedes
-
Schweinsteiger lobt sympathischen Kompany: "Fantastisch"
-
Mindestens 13 Tote bei israelischen Angriffen im Süden des Libanon
-
Mehr als zwei Millionen Menschen bei Gratis-Konzert von Shakira in Rio erwartet
-
Rheinland-Pfalz: Landesparteitage von CDU und SPD stimmen über Koalitionsvertrag ab
-
US-Berufungsgericht stoppt Lieferung von Abtreibungspille Mifepriston per Post
-
USA kündigen Abzug von rund 5000 US-Soldaten aus Deutschland an
-
McLaren meldet sich zurück: Norris holt Sprint-Pole
-
Nach Trumps Zollankündigung: EU hält sich "alle Optionen offen"
-
Wieder gegen Sinner: Zverev im Endspiel von Madrid
-
Keine Einigung: Verhandlungen zu Pandemie-Abkommen sollen verlängert werden
-
Trump weist neuen Vorschlag des Iran zurück - "USS Gerald R. Ford" verlässt Golfregion
-
Trump erlässt neue Sanktionen gegen Regierungs- und Wirtschaftsvertreter Kubas
-
Im Klassiker gegen Alba: Bayern feiern Hauptrundensieg
-
Verlängertes Training: Ausrufezeichen von Leclerc
-
Sechs Tote bei neuen israelischen Angriffen im Süden des Libanon
-
Trump "nicht zufrieden" mit neuem iranischen Verhandlungsvorschlag
-
Streit mit Anthropic: Pentagon schließt Vereinbarung mit anderen KI-Firmen
-
Zimmermann triumphiert in Frankfurt: "Das Nonplusultra"
-
22. Sieg in Folge: Sinner im Finale von Madrid
-
Trump will Zölle auf Autos und Lkw aus der EU auf 25 Prozent erhöhen
-
Staatsmedien: Iran hat den USA neuen Vorschlag übermittelt - Washington schweigt
-
Unglücksfall in Höhle auf der Schwäbischen Alb - Mann stirbt
-
Dschihadisten in Mali rufen zu "gemeinsamer Front" gegen Junta auf - Tuareg rücken vor
-
Motorflugzeug und Segelflieger nahe Baden-Baden abgestürzt - ein Toter
-
Lufthansa entschuldigt sich für verbummelte Oscar-Statue
-
Riera teilt aus: Berichterstattung "totaler Bullshit"
AfD-Verbotsantrag: Studie sieht Verfassungsschutz-Gutachten als guten Ausgangspunkt
In der Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren liefert eine rechtswissenschaftliche Untersuchung den Befürwortern neue Munition. Die Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln kommt nach Angaben vom Mittwoch zu dem Schluss, dass dem Gutachten des Verfassungsschutzes vom Frühling "eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen dürfte". Die rechtlichen Maßstäbe seien weitgehend vergleichbar.
Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Grundlage dafür war ein mehr als 1000-seitiges Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre anfertigte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als "Verdachtsfall" einstuft. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.
Die nun veröffentlichte Kölner Untersuchung wurde von Staatsrechtler Markus Ogorek geleitet, dem Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Sie soll einerseits einen Beitrag zur "Versachlichung sowie fachlichen Anreicherung der Debatte" leisten und andererseits den politisch Verantwortlichen "juristische Orientierung geben".
Unter den anderen Parteien herrscht keine Einigkeit darüber, ob ein AfD-Verbot überhaupt angestrebt werden soll. Verboten werden kann eine Partei nur vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Hürden dafür sind hoch. Den Antrag stellen müssten der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung.
Zuletzt forderte der SPD-Parteitag Ende Juni die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Sobald genügend Belege vorlägen, müsse dieses "unverzüglich" beim Verfassungsgericht beantragt werden. Die Union verweist hingegen auf die hohen rechtlichen Hürden und setzt auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.
Laut Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Mit den in dieser Formulierung enthaltenen Begriffen setzt sich die Studie aus Köln auseinander.
Ogorek verglich den Prüfkatalog des Verfassungsschutzes für die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben für ein Parteiverbot. Er kam zu dem Schluss, dass diese "zwar nicht identisch, in weiten Teilen aber vergleichbar sind".
Die Studie empfiehlt, vor der möglichen Beantragung eines Parteiverbots abzuwarten, was Gerichte zur Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" sagen. Schon vorher könne aber der Entwurf für einen Verbotsantrag vorbereitet werden.
D.Kaufman--AMWN