-
Zwei Jahre Haft für tödliche Folgen von Stoß in Thüringen
-
Jecken und Narren am Rhein starten in neue Karnevalssession
-
Kaliforniens Gouverneur will bei COP30 Zeichen gegen Trumps Klimapolitik setzen
-
DFB weiter ohne Schlotterbeck
-
Söder spricht von "Gegentrend": Bayern mit schuldenfreien Haushalt
-
Urheberrechte: ChatGPT-Betreiber unterliegt gegen Gema vor Landgericht München
-
Nach Niederlage bei Urwahl: Schleswig-Holsteins SPD-Chefin Midyatli gibt Amt ab
-
Unbekannte stehlen mehr als 80 Kilometer Kupferkabel in Bayern
-
Unbekannte leiten in Saarbrücken Benzin in Kanalisation - Explosion
-
Burger King will Zahl seiner Restaurants in China binnen fünf Jahren verdoppeln
-
Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter kündigt Hungerstreik an
-
Wegen Sané: Matthäus und Sammer kritisieren Nagelsmann
-
Mindestlohnrichtlinie großteils gültig - EuGH erklärt aber zwei Regelungen für nichtig
-
Aufrufe zu Anschlägen auf Politiker und Todeslisten: Mann in Dortmund festgenommen
-
Mindstlohnrichtlinie großteils gültig - EuGH erklärt aber zwei Regelungen für nichtig
-
Lebenslange Haft für Mord mit 38 Messerstichen an Bekanntem in Rostock
-
Klingbeil: SPD-Mitgliederbegehren gegen Bürgergeldreform ist "falsches Signal"
-
Nach Brand und Sachschäden an Berliner Kliniken: Staatsschutz ermittelt
-
"Herbstdepression" in der Chemie- und Pharmaindustrie
-
Explosion mit acht Toten in Neu Delhi: Indiens Regierung kündigt rasche Aufklärung an
-
EuGH-Urteil: Richtlinie zu Mindestlöhnen bleibt größtenteils bestehen
-
Sicherheitsexperte sieht Deutschland schlecht vorbereitet auf Cyberangriffe
-
Zverev Mittwochabend gegen Sinner: "Kann eine Chance haben"
-
Wehrdienst: Röwekamp will Weg der Freiwilligkeit rasch prüfen
-
Zwei Tote bei Unfall auf Bundesstraße in Hessen
-
Aufräumarbeiten nach Taifun auf Philippinen - Zahl der Toten steigt auf 18
-
Upamecano: "Werden richtige Entscheidung treffen"
-
Senat stimmt für Übergangshaushalt: Ende von "Shutdown" in den USA rückt näher
-
Irak wählt neues Parlament
-
Nach 1:9-Debakel: Draisaitls Oilers melden sich zurück
-
NBA: Wagner legt Buzzer Beater zum Sieg auf
-
Wolfsburg trifft in Lyon auf Ex-Spielerin Brand
-
Ter Stegen als WM-Torwart? Nagelsmann nennt Bedingungen
-
Ende von "Shutdown" in den USA rückt näher: Senat stimmt für Ende von Haushaltssperre
-
Ende von "Shutdown" in den USA rückt näher: Senat stimmt Kompromisshaushalt zu
-
Google will "bis dato größten Investitionsplan für Deutschland" vorstellen
-
Landgericht München verkündet Urteil zu Klage der Gema gegen KI-Anbieter OpenAI
-
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Mindestlohnrichtlinie
-
BGH verhandelt über Klage Marokkos gegen deutsche Medien in Pegasus-Affäre
-
"Shutdown" in den USA: Senat beginnt mit Abstimmungsprozess zur Verabschiedung von Kompromisshaushalt
-
Britisch-ungarischer Autor David Szalay erhält renommierten Booker-Literaturpreis
-
Kreide-Proteste gegen Regierung in der Slowakei
-
Sinner ohne Probleme zum Auftaktsieg
-
Trump droht Fluglotsen wegen "Shutdown"-Abwesenheit mit Gehaltskürzungen
-
Baur ersetzt Ouédraogo bei der U21
-
Plastikpellets verschmutzen in Massen Strände in England
-
Hainer: Kompany kann eine "Ära wie Pep oder Heynckes prägen"
-
Weihnachtsmarkt in Magdeburg wegen Sicherheitsbedenken vorerst nicht genehmigt
-
Ein Mensch bei Explosion in Allianz-Filiale in Frankreich verletzt
-
Umstrittene Dokumentation: Trump droht BBC mit Klage über eine Milliarde Dollar
LNG-Pipeline: Klagen von Umweltschützern gegen Bergamt Stralsund abgewiesen
Im Streit um die Gaspipeline vom Hafen Mukran auf Rügen nach Lubmin hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen das Bergamt Stralsund abgewiesen. Das Projekt sei angesichts der "fortbestehenden Krise der Gasversorgung" gerechtfertigt und verstoße nicht gegen Bundesrecht, teilte das Gericht am Donnerstag zur Begründung mit. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern.
Mit der rund 50 Kilometer langen, bereits fertiggestellten Pipeline sollen zwei schwimmende LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald angebunden werden. Ein erstes Terminal-Schiff liegt seit Ende Februar im Hafen von Mukran.
Die Umweltverbände hatten sich konkret gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Ostsee-Anbindungs-Leitung gewandt. Zur Begründung ihrer Klagen machten sie im Kern fehlende Umweltverträglichkeitsprüfungen, eine unzureichende Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden sowie Verstöße gegen Vorschriften etwa der Anlagensicherheit und des Artenschutzes geltend.
Das Gericht wies das zurück. Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften "liegen nicht vor", außerdem seien die Belange des Klimaschutzes "hinreichend berücksichtigt worden". Die beschleunigte Zulassung dieses Abschnitts der Leitung sei zudem geeignet, "einen relevanten Beitrag zu leisten", um die Gasversorgungskrise zu bewältigen, hieß es weiter. Die Alarmstufe des Notfallplans Gas habe zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses gegolten "und gilt weiterhin".
P.Silva--AMWN