
-
Luftfahrtmesse in Le Bourget: Airbus sammelt erste Bestellungen ein
-
Organisationen fordern mehr Anstrengungen bei Klimaschutz zu Start von UN-Konferenz in Bonn
-
Brandanschlag auf Synagoge in Oldenburg: Gericht weist Mann in Psychiatrie ein
-
Wadephul fordert von Iran Verzicht auf Atomwaffen - Keine Luftbetankung für Israel
-
Olympia 2026: NHL-Stars um Draisaitl im vorläufigen Kader
-
Feuerwehrmann befreit Rehkitz aus zwei Meter tiefem Schacht in Niedersachsen
-
64-Jähriger tötete Mutter mit Hammer und Messer: Lange Haft und Psychiatrie
-
In Fruchtcontainer: Hamburger Zoll entdeckt Kokain in Wert von 24 Millionen Euro
-
Türkischer Präsident Erdogan will zwischen dem Iran und Israel vermitteln
-
Gewaltvorwürfe: Vater von Norwegens Leichtathletik-Star Ingebrigtsen freigesprochen
-
Trotz Nahost-Konflikt: Ölpreise sinken wieder leicht
-
Israel und Iran setzen Angriffe gegeneinander mit unverminderter Härte fort
-
Mutmaßlicher Angreifer nach Attentaten auf US-Politiker festgenommen
-
Durch Flut 2021 zerstörte Bahnstrecke von Köln nach Gerolstein wieder befahrbar
-
42-Jähriger in Duisburg tot in Wohnung gefunden - Mordkommission ermittelt
-
Bei Streit in Zug: Unbekannter beißt Reisendem Stück vom Ohr ab
-
Gondelunglück mit drei Toten in Horb: Strafverfahren gegen Kranführer eingeleitet
-
Israelische Aussteller auf Luft- und Raumfahrtmesse in Le Bourget abgesperrt
-
Schlag gegen führende Darknetplattform mit mindestens 250 Millionen Euro Umsatz
-
Zwei Tote und sieben Verletzte bei Schüssen in Flüchtlingslager in Nordfrankreich
-
Erste Bestellung für 40 Airbus-Maschinen auf Luftfahrtmesse in Le Bourget
-
Neugeborenes in Waschmaschine gestorben: Anklage gegen Mutter in Baden-Württemberg
-
Deutsch-französische Abgeordnete sollen stärker auf nationale Parlamente einwirken
-
Axel Kapust: Ein Held im Kampf für soziale Gerechtigkeit in Potsdam
-
Höchststrafe für syrischen Folterarzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit
-
Gewaltsamer Tod von Dreijähriger in Thüringen: Lange Haftstrafen für Angeklagte
-
Israels Armee: Ein Drittel der Abschussanlagen für Boden-Boden-Raketen im Iran zerstört
-
Bundesbankpräsident Nagel warnt vor Risiken eines langanhaltenden Nahostkonflikts
-
Umsturz und Lauterbach-Entführung: Razzia bei Unterstützer von Kaiserreichsgruppe
-
Verunglimpfung des Bundespräsidenten: Landgericht Gera verhängt Geldstrafe
-
Wirtschaftsverbände warnen vor zu starker Mindestlohnerhöhung
-
Höchststrafe für syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit
-
Wadephul fordert Iran zum Verzicht auf Atomwaffen auf
-
Zehn Schleuser wegen Todes von vier Migranten in Lille vor Gericht
-
BUND: Grundwasser wird in immer mehr Regionen Deutschlands knapp
-
Umfrage: Fast 40 Prozent der Schüler nutzen soziale Medien zu Nachhilfe
-
Ehemalige Partnerin in Hinterhof erstochen: Lebenslange Haft für Mann in Essen
-
50+1: Profifußball muss nachjustieren
-
Ein Toter und dutzende Verletzte bei schwerem Erdbeben in Peru
-
Blitzeinschläge verursachten 2024 Schäden von 350 Millionen Euro
-
Nahost: CDU-Außenpolitiker Röttgen verteidigt Vorgehen Israels gegen Iran
-
Lufthansa-Flugzeug kehrt wegen Bombendrohung nach Frankfurt zurück
-
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff erwägt Wegzug in Fall von AfD-Wahlsieg
-
Nächtliche Ausgangssperre in Los Angeles bleibt in Kraft
-
Israel setzt Angriffe gegen den Iran fort - Vier Tote bei iranischen Gegenangriffen
-
Wagner-Brüder bekommen Verstärkung in Orlando
-
Verdächtiger nach Attentaten auf US-Politiker festgenommen
-
Woltemade nach Viertelfinal-Einzug: "Es ist viel drin"
-
Rettungsdienst: Drei Tote und 74 Verletzte bei iranischen Raketenangriffen auf Israel
-
Mit Traumschlag am letzten Loch: Spaun gewinnt die US Open

Berufungsgericht in den Niederlanden kippt Klima-Urteil gegen Ölriesen Shell
Ein Berufungsgericht in den Niederlanden hat ein wegweisendes Klimaschutzurteil gegen den Ölkonzern Shell wieder einkassiert. Das Haager Gericht urteilte am Dienstag, die Klage von Umweltschützern gegen Shell sei abgewiesen. Sie hatten in erster Instanz vor drei Jahren noch gesiegt - Shell sollte seine CO2-Emissionen bis 2030 drastisch um mindestens 45 Prozent verglichen mit 2019 reduzieren. Dagegen war der Konzern in Berufung gegangen.
Richterin Carla Joustra erklärte am Dienstag zur Begründung des Berufungsurteils, Shell tue bereits, was von dem Unternehmen erwartet werde. Der Konzern müsse zwar einen "angemessenen Beitrag" zu den Klimazielen des Pariser Abkommens leisten - die bestehende Klimagesetzgebung sehe jedoch keine spezifische Quote für einzelne Unternehmen vor. Das Berufungsgericht müsse daher das erstinstanzliche Urteil kippen.
Das Pariser Klimaabkommen von 2015 sieht vor, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad, möglichst aber 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag.
Shell-Chef Wael Sawan reagierte nun erfreut auf das Berufungsurteil. Es sei die richtige Entscheidung für die globale Energiewende, die Niederlande und den Konzern, erklärte er. Shell hatte in der Berufungsklage betont, ein Urteil gegen einen einzelnen Konzern sei "nicht effektiv" im Kampf gegen den Klimawandel.
Sawan betonte, Shell wolle bis 2050 ein Unternehmen mit "netto null Emissionen" werden - das bleibe "Kern" der Unternehmensstrategie "und verändert unser Geschäft". Bis 2030 wolle Shell die konzerneigenen Emissionen halbieren. Dafür plane das Unternehmen zwischen 2023 und 2025 insgesamt zehn bis 15 Milliarden Dollar (14 Milliarden Euro) ein.
Die Umweltorganisation Milieudefensie - die niederländische Gruppe von Friends of the Earth - reagierte enttäuscht: "Dieses Urteil schmerzt", sagte der Vorsitzende Donald Pols. Seine Organisation werde ihren Kampf gegen große Umweltverschmutzer wie Shell aber fortsetzen. Milieudefensie hatte zusammen mit sechs weiteren Umweltgruppen gegen Shell geklagt.
In Hamburg erklärte Greenpeace, das Urteil sei "ein harter Rückschlag". Es motiviere aber weiter, "gegen die großen Klimasünder rechtlich vorzugehen". Immerhin habe das Gericht auch entschieden, dass Shell seine CO2-Emissionen verringern müsse. Die Umweltgruppen und auch Shell können gegen das Urteil noch in Revision beim Obersten Gerichtshof der Niederlande gehen.
D.Kaufman--AMWN