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Tübinger Verpackungssteuer: Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Mittwoch eine Entscheidung zur Tübinger Verpackungssteuer (09.30 Uhr). Diese wird in der Universitätsstadt seit Anfang 2022 für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Lebensmittel zum Mitnehmen erhoben, etwa Kaffeebecher, Pommesschalen oder Plastikbesteck. (Az. 1 BvR 1726/23)
Der Stadt soll die Abgabe Geld in den Haushalt bringen, vor allem soll sie aber der Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent. Dagegen hatte eine Tübinger McDonald's-Filiale geklagt. Im Mai 2023 entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die Abgabe sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig. Mit seiner Verfassungsbeschwerde macht McDonald's weiterhin geltend, Kommunen dürften eine solche Steuer nicht erheben.
Ch.Kahalev--AMWN