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Bundesverwaltungsgericht urteilt über Nitratbelastung der Ems
Das Bundesverwaltungsgericht verkündet am Donnerstag (11.00 Uhr) in Leipzig sein Urteil über die Nitratbelastung im Gebiet der Ems. Geklagt hat ursprünglich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Sie erwartet ein Grundsatzurteil mit Signalwirkung für den Gewässerschutz in ganz Deutschland. (Az. 10 C 1.24)
Nitrat gelangt vor allem über Düngemittel ins Grundwasser. Eine zu hohe Konzentration kann Probleme bei der Trinkwassergewinnung verursachen. Laut Nitratbericht 2024 wurden in den Jahren 2020 bis 2022 an jeder vierten Messstelle die EU-weit festgelegten Grenzwerte überschritten. Auf die DUH-Klage hin verpflichtete das Oberverwaltungsgericht Lüneburg Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 2023 dazu, beim Gewässerschutz nachzubessern. Dagegen wandten sich die Länder an das Bundesverwaltungsgericht. Nach der Verhandlung in der vergangenen Woche fällt nun die Entscheidung.
B.Finley--AMWN