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Urteil: Rucksackdurchsuchung bei Umweltaktivistin in Zug in Hessen war unzulässig
Die Durchsuchung des Rucksacks und die Feststellung der Identität einer Umweltaktivistin in einem Zug in Hessen sind einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Beides waren unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Auch gab es keinen örtlichen Zusammenhang mehr (Az.: 4 K 1898/21.GI).
Laut Gericht befand sich die Frau im Dezember 2020 in einem ICE auf der Reise von ihrem Wohnort nach Darmstadt. Während des Halts am Hauptbahnhof in Frankfurt am Main stellten Bundespolizisten auf Verlangen der Polizei Mittelhessen die Identität der Frau fest und durchsuchten ihren Rucksack. Hintergrund war, dass sie sich zuvor an Protestaktionen im Zuge des umstrittenen Ausbaus der Autobahn 49 im Dannenröder Forst beteiligt hatte.
Bei der Durchsuchung wurden Kletterutensilien beschlagnahmt. Die Frau ging gerichtlich gegen die Durchsuchung vor und bekam nun Recht. Diese sei ein Grundrechtseingriff gewesen, entschieden die Richter. Zwar dauerte sie nicht lange und war auf das Auffinden von Kletterausrüstung ausgerichtet, jedoch war ihre Privatsphäre betroffen. Neben der Ausrüstung wurden auch persönliche Gegenstände gefunden.
Auch die Feststellung ihrer Identität griff in die Privatsphäre ein, weil kein hinreichend konkreter Gefahrenverdacht vorlag. Es gab auch keinen örtlichen Bezug mehr, weil die Frau den Halt zum Dannenröder Forst in Marburg zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits hinter sich gelassen hatte.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Im Dannenröder Forst hatten Umweltschützer mehr als ein Jahr lang gegen den Ausbau der Autobahn 49 zwischen Gießen und Kassel demonstriert.
S.F.Warren--AMWN