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Wärmeliebende Vögel profitieren vom Klimawandel - Artenschwund auf Agrarflächen
Wärmeliebende Vogelarten profitieren in Deutschland vom Klimawandel und breiten sich weiter aus - im Agrarland hält der Artenschwund dagegen an. Das geht aus einer am Dienstag in Bonn vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichten Bestandsaufnahme von insgesamt 304 in Deutschland brütenden und 125 rastenden Vogelarten hervor.
Die Daten wurden überwiegend von tausenden, meist ehrenamtlichen Helfern zusammengetragen und vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) ausgewertet. Zu Arten, deren Bestände in den vergangenen 24 Jahren am stärksten zunahmen, gehören danach Bienenfresser, Zaunammer, Wiedehopf und Purpurreiher-Vogelarten, die ihr Brutgebiet aktuell weiter nach Norden ausdehnen und damit von dem wärmeren Klima und milderen Wintern profitieren.
"Erstmals können wir bei einer Reihe von Vogelarten Bestandstrends beobachten, die sich mit Auswirkungen des Klimawandels in Zusammenhang bringen lassen", erklärte DDA-Vorstandschef Tobias Erik Reiners.
Schlecht sieht es hingegen besonders auf Äckern und Wiesen aus. Gleich sieben Arten, die landwirtschaftliche Flächen zum Brüten nutzen, zählen zu den größten Verlierern der vergangenen 24 Jahre. So wurden bei Alpenstrandläufer, Rebhuhn, Bekassine, Kiebitz, Wachtelkönig, Braunkehlchen und Uferschnepfe Rückgänge zwischen 59 Prozent und 84 Prozent beobachtet.
Insgesamt hat sich die Bestandssituation der heimischen, regelmäßig brütenden Vogelarten im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum leicht verbessert. Zwischen 2010 und 2022 nahmen 40 Prozent der Vogelarten im Bestand zu, während 30 Prozent zurückgingen.
Hoffnung macht den Vogelexperten die Wirkung konsequenter Schutzmaßnahmen. So profitieren unter anderem Großvogelarten wie Uhu, Großtrappe, Kranich und Seeadler von Artenhilfsprogrammen, nachlassender Verfolgung und dem Verbot schädlicher Umweltgifte. "Die positive Bestandsentwicklung bei vielen Arten unterstreicht, wie wirkungsvoll konsequentes Management sein kann – in Schutzgebieten und darüber hinaus", erklärte BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm.
Deutschland ist verpflichtet, im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie alle sechs Jahre einen nationalen Bericht zur Entwicklung des Vogelbestands zu übermitteln. Dieser dient auch als Grundlage für Entscheidungen beim Natur- und Vogelschutz.
O.Norris--AMWN