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Castortransporte von Jülich nach Ahaus dürfen stattfinden
Die geplanten Castortransporte mit Atommüll von Jülich nach Ahaus in Nordrhein-Westfalen dürfen stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Montag eine Beschwerde des Bunds für Umwelt- und Naturschutz (BUND) ab. Die Umweltschützer argumentierten mit Sicherheitsbedenken - das Gericht teilte diese aber nicht.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hatte den umstrittenen Transport von 152 Behältern im August genehmigt. Darin sollen insgesamt rund 300.000 abgebrannte Brennelemente aus dem früheren Atomversuchsreaktor Jülich in das Zwischenlager Ahaus gebracht werden.
Die Genehmigung für das Zwischenlager Jülich am Standort des dort bis 1988 betriebenen Forschungsreaktors ist bereits seit 2013 ausgelaufen. Seit 2014 besteht eine Räumungsanordnung der nordrhein-westfälischen Atomaufsicht für das Zwischenlager, die unter anderem wegen technischer Probleme und aufgrund von Gerichtsverfahren bislang nicht umgesetzt wurde.
Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied aber im Dezember 2024, dass in Ahaus Atommüll gelagert werden darf. Daraufhin wurde der Transport genehmigt. Die Genehmigung ist befristet bis Ende August 2027. Die Brennelemente sollen über die etwa 170 Kilometer per Lastwagen transportiert werden.
Der BUND sieht darin erhebliche Sicherheitsrisiken. So sei nicht auszuschließen, dass die Castoren beispielsweise bei einem Drohnenangriff beschädigt würden. Bereits im Januar wies das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag der Umweltschützer aber zurück, diese Entscheidung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Es verwies darauf, dass die Allgemeinheit ein Interesse an einer baldigen Räumung des Lagers in Jülich habe. Die Genehmigung sei nicht offensichtlich rechtswidrig. Es sei nicht ersichtlich, dass die Behörde die Gefahr von Drohnenangriffen auf die Transporte unterschätzt haben könnte.
P.Mathewson--AMWN