
-
Faeser: Neue Einstufung der AfD ist "klar und eindeutig"
-
Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
ZDF-"Politbarometer": Union vergrößert Abstand zur AfD wieder
-
FC Bayern: Freund bestätigt Dier-Abschied
-
Tote in Güllebecken in Sachsen: Identität von Mann und Frau geklärt
-
Neuer-Comeback? Entscheidung im "letzten Moment"
-
Britische Rechtspopulisten gewinnen Sitz im Unterhaus und legen in Kommunen zu
-
Ifo: Deutsche sind mehr im Homeoffice als Beschäftigte in anderen Ländern
-
Temperatursturz: Nach dem sommerlichen Wetter kommen Gewitter und Hagel
-
Amazon steigert Gewinn und Umsatz - Prognose aber unter den Erwartungen
-
Trump droht mit Sanktionen auf iranische Ölkäufe "jeder Größenordnung"
-
Vor Konklave: Arbeiter errichten Schornstein auf Dach der Sixtinischen Kapelle
-
Nur sechs Stimmen Vorsprung: Reform UK gewinnt bei Nachwahl Parlamentssitz von Labour
-
NHL: Draisaitl und Edmonton weiter - Stützle raus
-
Proteste in USA gegen Trump-Regierung bei Kundgebungen zum 1. Mai
-
NHL: Stützle und Ottawa scheitern im "Battle of Ontario"
-
NBA: Schröder und Detroit in Play-offs ausgeschieden
-
Rumänien wählt neuen Präsidenten - Ultrarechter Simion mit guten Aussichten
-
Doubleheldin Schüller: Echt "platt", aber Party geht immer
-
Müller hat Abschied "noch nicht ganz realisiert"
-
Apple vermeldet Rekordgewinn - und fürchtet Kosten in Millionenhöhe wegen US-Zöllen
-
Israel greift Ziele nahe syrischem Präsidentenpalast in Damaskus an
-
Vergewaltigungsvorwürfe: Russell Brand muss sich vor Gericht verantworten
-
Gericht in London urteilt im Berufungsprozess um Polizeischutz für Prinz Harry
-
US-Zoll auf Päckchen aus China verdreifacht sich auf 90 Prozent
-
US-Bundesrichter: Trumps Abschiebungen per Kriegsgesetz "rechtswidrig"
-
kicker: Leverkusen legt sich auf ten Hag fest
-
Europa League: ManUnited und Tottenham auf Finalkurs
-
Conference League: Gosens mit Florenz vor dem Halbfinal-Aus
-
Trumps Sicherheitsberater Waltz wird nach Chatgruppenaffäre ersetzt
-
Demonstrationen zum 1. Mai in deutschen Städten bislang vorwiegend friedlich
-
Trump: Bisheriger Sicherheitsberater Waltz soll US-Botschafter bei der UNO werden
-
Drama in Ungarn: Magdeburg im Final Four der Champions League
-
Nach Kämpfen mit Regierungstruppen: Syrischer Drusenführer spricht von "Völkermord"
-
Ukraine und USA äußern sich nach Unterzeichnung des Rohstoffabkommens positiv
-
US-Medien: Trumps Nationaler Sicherheitsberater Waltz muss gehen
-
Märtens erneut mit Top-Leistung - Klemet vor Wellbrock
-
Weltmeistertrainer Herbert übernimmt 2026 Kanadas Basketballer
-
Gasflasche in Niendorf explodiert: Elf Verletzte in Ostsee-Urlaubsort
-
Schüller mit Dreierpack: Bayern-Frauen feiern erstes Double
-
NHL: Draisaitl in Endauswahl um MVP-Auszeichnung
-
US-Medien: Trumps Nationaler Sicherheitsberater Waltz geht
-
62. Eschborn-Frankfurt: Matthews gewinnt im Massensprint
-
Maibaum stürzt in Menschenmenge: Fünf Verletzte in Nordhein-Westfalen
-
Serbien: Erste gemeinsame Großdemonstration von Studenten und Gewerkschaften
-
Klingbeil kündigt "neue Gesichter" in der SPD an - und "Schritte zu Generationswechsel"
-
DGB-Chefin Fahimi zum Tag der Arbeit: "Wollen Achtstundentag statt Hamsterrad"
-
Hubertus Heil wird neuer Bundesregierung nicht angehören
-
Merkel wünscht Merz "viel Fortune" als Bundeskanzler
-
Aktivisten melden mehr als 400 Festnahmen bei Kundgebungen zum 1. Mai in Istanbul

Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung
Das Berliner Kammergericht hat die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung durch die Teilnahme an einer Straßenblockade bestätigt. Die Revision des 62-Jährigen wurde verworfen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Es betonte, dass es immer auf den Einzelfall ankomme.
Der Mann hatte sich demnach zusammen mit anderen Aktivisten der Gruppe Letzte Generation im Februar 2022 auf eine Straße im Bezirk Spandau gesetzt. Einige von ihnen hätten sich dort festgeklebt, der 62-Jährige aber nicht. Der Straßenverkehr sei für 20 Minuten blockiert worden. Mindestens 50 Fahrzeuge hätten nicht ausweichen können und festgesteckt.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Angeklagten im Januar 2023 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Das Landgericht reduzierte die Zahl der Tagessätze im Juli auf 20, ließ die Verurteilung wegen Nötigung aber bestehen.
Deswegen wandte sich der 62-Jährige an das Kammergericht als die nächsthöhere Instanz. Dieses wertete seine Teilnahme an der Straßenblockade nun aber ebenfalls als Nötigung. Dabei dürfe es keine pauschale Bewertung geben, erklärte das Gericht. Es komme immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Im Strafgesetzbuch ist geregelt, dass bei Nötigung die sogenannte Verwerflichkeit geprüft wird.
Das Kammergericht erklärte nun, dass in der Rechtsprechung verschiedene Abwägungskriterien entwickelt worden seien. Dazu gehörten die Ankündigung und die Dauer einer Blockade, ihre Art und ihr Ausmaß, die Motive eines Angeklagten und die Zielrichtung der Demonstration. Diese seien als Orientierung und Leitlinie zu verstehen, nicht als in jeder Konstellation zwingende oder abschließende Aufzählung.
Im aktuellen Fall ist die Verurteilung wegen Nötigung nun rechtskräftig. Der 62-Jährige muss die 20 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt 600 Euro Geldstrafe zahlen.
F.Schneider--AMWN