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BUND klagt in Karlsruhe auf Erhalt von Natur und Artenvielfalt
Die Umweltschutzorganisation BUND will die Bundesregierung durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu einer umfassenden Gesetzgebung für den Schutz von Natur und Artenvielfalt zwingen. Diese müsse "einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt" vorsehen, forderte die Organisation am Mittwoch in Berlin. Laut BUND ist die bereits am Dienstagabend eingereichte Klage die weltweit erste dieser Art vor einem obersten Gericht.
"Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung ist noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise", erklärte der BUND, der zusammen mit mehreren Einzelpersonen in Karlsruhe klagen will. Ein Drittel aller Arten in Deutschland und der Welt seien gefährdet, sagte die stellvertretende BUND-Vorsitzende Myriam Rapior bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Tagtäglich verlieren wir 150 Arten."
Der Biodiversitätsverlust sei dabei "menschengemacht", betonte Rapior. Sie nannte dabei intensive Landnutzung, Verschmutzung und den Klimawandel. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist laut BUND "die menschliche Existenz langfristig bedroht".
Vorbild für die Klage ist die Klima-Verfassungsbeschwerde, die der BUND 2018 zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein vor das Bundesverfassungsgericht brachte und der sich mehrere Einzelpersonen anschlossen. Die Klage hatte Erfolg, Karlsruhe erklärte das damalige Klimaschutzgesetz 2021 für teilweise verfassungswidrig. Es sah die vielfach jungen Einzelkläger in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärte die Verbände aber nicht für beschwerdebefugt. Der BUND hofft laut Prozessvertreterin Franziska Heß nun, dass sich diese Einschätzung ändert.
Unter den jetzigen Klägern sind aber erneut Einzelpersonen, neben der stellvertretenden BUND-Bundesvorsitzenden Myriam Rapior auch der Schauspieler Hannes Jaenicke und der Naturschützer Christof Martin. Die Kläger wollen in Karlsruhe geltend machen, dass ihre im Grundgesetz geschütztes Rechte auf Leben und Gesundheit, Eigentum und Freiheit durch die Folgen eines fortschreitenden Biodiverstitätsverlusts verletzt werden.
Konkret fordert der BUND von der Politik klare Einschränkungen für das Ausmaß der Tierhaltung und des Pestizideinsatzes, wie der BUND-Landesvorsitzende Sachsen, Felix Ekardt, sagte. "Wir brauchen da mengenmäßige Beschränkungen."
Auch die im Juni verabschiedete EU-Wiederherstellungsverordnung lasse der Politik "viel zu lange Zeit" und sei "in ihren Anforderungen zu ungenau", argumentieren die Kläger. Die EU-Vorgaben seien zudem "voll von Ausnahmen", sagte Ekardt. Die Bundesregierung hatte jüngst auf Anfrage der Unionsfraktion erklärt, sie wolle bis September 2026 einen "Nationalen Wiederherstellungsplan" zur Umsetzung des EU-Gesetzes vorlegen.
Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 je mindestens 20 Prozent der Flächen und Meeresgebiete zu renaturieren. Bis 2050 sollen dann alle "sanierungsbedürftigen Ökosysteme" erfasst werden. Dies betrifft nicht nur Naturschutzgebiete betreffen, sondern auch bewirtschaftete Flächen wie Wälder, Felder und auch städtische Gebiete. Die Mitgliedstaaten setzten allerdings eine Reihe von Ausnahmen durch.
L.Durand--AMWN