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Umsetzung gesetzlicher Vorgaben für Online-Kündigungen oft mangelhaft
Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben für Online-Kündigungen ist nach Angaben von Verbraucherschützern sehr oft mangelhaft. Eine Untersuchung habe ergeben, dass bei rund 72 Prozent der Websites Probleme bestehen, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag. Unternehmen sind seit sechs Monaten dazu verpflichtet, für die Kündigung von kostenpflichtigen Laufzeitverträgen, die auch online angeboten werden, einen Kündigungsbutton auf der Webseite einzurichten.
Der vzbv hat nach eigenen Angaben 354 Meldungen von Verbrauchern zur Umsetzung des Kündigungsbutton ausgewertet. Häufig war die Schaltfläche demnach schlicht nicht vorhanden oder auf der Website des Unternehmens nur schwer auffindbar. In einigen Fällen führte die Nutzung des Buttons nicht zu einer Kündigung oder Kunden erhielten keine Bestätigung.
Der vzbv führte daraufhin eine automatisierte Analyse von 3000 Website durch, in der sich die Beobachtungen der Verbraucher bestätigten: Eine gesetzeskonforme Umsetzung der rechtlichen Vorgaben sei nur bei 28 Prozent der untersuchten Internetauftritten festgestellt worden.
"Es ist inakzeptabel, dass noch immer nicht alle Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben", erklärte vzbz-Chefin Ramona Pop. "Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis auseinanderzusetzen."
L.Durand--AMWN