-
"Spiegel": Steinmeier greift in Koalitionsstreit ein - Regierung sieht sich "handlungsfähig"
-
Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern
-
Früherer ARD-Russlandkorrespondent Albrecht Reinhardt gestorben
-
Auch im September nur etwa jeder zweite Fernzug der DB pünktlich
-
Nach Explosion im Grenzgebiet: Kim-Schwester bezeichnet Südkorea als "abscheulich"
-
Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt
-
Sprecher: Regierung zu Einigung bei Zuckersteuer "in guten Gesprächen"
-
Kaufhauskette Galeria: Vierte Insolvenz binnen sechs Jahren
-
Schleuser in Bayern zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Albaniens Regierungschef: EU belügt die Ukraine hinsichtlich eines EU-Beitritts
-
Verkehrschaos in Kiew nach russischen Drohnenangriffen auf wichtige Brücke
-
Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"
-
Nach Schuldspruch: City legt Berufung im Finanzverfahren ein
-
Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden
-
Frankreichs Bildungsminister: Eltern sollen Schüler von Protesten abhalten
-
Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an
-
Linken-Fraktionschef Pellmann tritt Roter Hilfe bei
-
Spaniens Parlament stimmt über Dekrete gegen Wohnungsnot ab - Mehrheit ungewiss
-
Schwedens Wahlsiegerin Andersson unternimmt zweiten Anlauf zur Regierungsbildung
-
Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt
-
Leclerc gewinnt zweites Training - Mercedes unauffällig
-
Gestoppte Fregatte F126: Werft fordert Milliarden vom Bund
-
Tötung von Flugbegleiterin in Bonn vor 34 Jahren: BGH bestätigt Mordurteil
-
Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
Flydubai-Vorfall: Trump vermutet Beteiligung Irans und droht mit harten Konsequenzen
-
"Maßnahmen ergreifen": Auch die FA prüft den City-Skandal
-
Krankengeld für Selbstständige: Kalenderjahr vor Arbeitsunfähigkeit entscheidend
-
Vier Verletzte und 30 verendete Kälber bei Großbrand in Schleswig-Holstein
-
Topfkonzerte in Spanien vor Parlamentsabstimmung über Maßnahmen gegen Wohnungskrise
-
Eishockey: Reindl neuer IIHF-Präsident
-
OpenAI entlässt drei Sicherheitsforscher wegen Weitergabe sensibler Daten
-
Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend
-
Mehr als zehn Millionen sehen ersten Klopp-Sieg
-
Öffentlicher Gesamthaushalt: Fast hundert Milliarden Defizit in erstem Halbjahr
-
City-Skandal: Droht auch Ärger mit dem Finanzamt?
-
Rechtsrock-Razzia: Zehntausende Tonträger und hohe Vermögenswerte beschlagnahmt
-
Drohender Ausschluss: Chef von arabisch-israelischer Partei zieht Kandidatur für Knesset zurück
-
"Spiegel": Steinmeier schaltete sich in Koalitionsstreit ein
-
Taiwan erhält erste F-16V-Kampfjets aus den USA
-
Zahl der Hochschulabschlüsse in Deutschland erneut gestiegen
-
Nach Verdacht auf Sprengstoff vor Oberstem Gericht in Brasilien gibt Polizei Entwarnung
-
Draisaitl trifft zweimal: Oilers feiern spektakulären Sieg
-
Copernicus: Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
US-Gericht befasst sich mit Visabeschränkung für Journalisten und Studierende
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit beginnen in Bremen
-
Vor Präsidentenwahl in Brasilien: Polizei untersucht möglichen Sprengsatz vor Oberstem Gericht
-
American Wave Machines erhebt Patentverletzungsklage gegen WhiteWater West Industries
-
Der CEO von Datavault AI hält auf der XRP Seoul 2026 einen Vortrag zum Thema „Betriebssystem für tokenisierte Vermögenswerte“
-
"Unbeschreiblich": Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Nach Ronaldo-Flucht: Portugal gewinnt in Dänemark
Verbraucherschützer verklagen Eventim wegen ausbleibender Rückerstattungen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen den Ticketanbieter Eventim wegen einbehaltener Gebühren bei abgesagten Veranstaltungen angestrengt. Betroffene können sich der Klage ab sofort anschließen, wie am Donnerstag der vzbv und das Bundesamt für Justiz mitteilten, wo die Klage im Klageregister öffentlich bekannt gemacht wurde. Es geht um den Vorwurf, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen nicht den gesamten Ticketpreis rückerstattet und einzelne Gebühren einbehalten haben soll.
Der vzbv hatte die Klage Anfang Dezember beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, daraufhin meldeten sich nach einem Aufruf binnen weniger Wochen mehr als 3000 Betroffene beim vzbv. Nach Ansicht der Verbraucherschützer haben Käuferinnen und Käufer bei abgesagten Veranstaltungen ein Recht auf den vollen Preis.
Selbst wenn der Anbieter in jedem Einzelfall nur einige Euro einbehalte, ergebe das unterm Strich eine "enorme Gesamtsumme", monierte der vzbv. "Marktmacht darf nicht dazu führen, dass ein Unternehmen eine rechtswidrige Praxis durchdrückt."
Das Bundesamt für Justiz stellt auf seiner Seite ein Anmeldeformular für die Klage bereit. Der vzbv klagt dann stellvertretend für die Betroffenen, durchsetzen müssen diese ihre Ansprüche im Erfolgsfall der Klage aber individuell.
Ch.Kahalev--AMWN