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Familienunternehmen: Urteil zu gleicher Bezahlung ist "scharfer Eingriff"
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung hat der Verband der Familienunternehmer von einem "scharfen Eingriff in die Verhandlungsfreiheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern" gesprochen. Da nun unterschiedliche Gehaltsforderungen beim Einstieg oder das Verhandlungsgeschick von Beschäftigten keine zulässigen Kriterien mehr für eine "leistungsbezogene Entlohnung" seien, werde den Arbeitgebern das Recht genommen, "Verträge frei auszugestalten", erklärte der Verband am Freitag.
Das BAG hatte am Donnerstag den Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung gestärkt. Gibt der Arbeitgeber höheren Lohnforderungen eines Mannes nach, muss er den gleichen Lohn auch einer gleich qualifizierten Kollegin bezahlen, entschied das Gericht. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber die Ungleichbehandlung mit dem besseren Verhandlungsgeschick des Mannes gerechtfertigt.
Der Arbeitgeber habe der Klägerin ein niedrigeres Grundgehalt als einem männlichen Kollegen bezahlt, obwohl beide die gleiche Arbeit verrichteten, argumentierte das Gericht. Laut Gesetz bestehe in solchen Fällen die Vermutung, dass die Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgte. Hier sei es dem Unternehmen nicht gelungen, diese Vermutung zu widerlegen. Insbesondere könne sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, die bessere Bezahlung des Mannes beruhe nicht auf dem Geschlecht, sondern auf dessen Verhandlungsgeschick, erklärte das BAG.
Der Verband der Familienunternehmen kritisierte, dass Unternehmer "unter Generalverdacht gestellt" würden. Dabei fuße die Vertragsfreiheit auf den "Grundwerten unseres Wirtschaftssystems wie Wettbewerb, Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortung". Diese Werte würden nun in Gehaltsverhandlungen "wertlos".
Das Bundesfamilienministerium bezeichnete die Gerichtsentscheidung hingegen als "bemerkenswert und ein deutliches Zeichen für die Durchsetzung der Entgeltgleichheit für gleiche Arbeit". In Deutschland betrage der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern noch immer 18 Prozent, sagte ein Sprecher. Selbst bei gleicher Qualifikation und gleichen beruflichen Anforderungen betrage die Lohnlücke immer noch sieben Prozent.
F.Dubois--AMWN