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Bundesgerichtshof verhandelt in Streit zwischen Amazon und Bundeskartellamt
Ein Rechtsstreit zwischen Amazon und dem Bundeskartellamt hat am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Der Kartellsenat in Karlsruhe verhandelte über eine mögliche schärfere Kontrolle des Onlineriesen im Wettbewerb - eine Sache von "gewaltiger Komplexität", wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff formulierte. (Az. KVB 56/22)
Das Bundeskartellamt hatte im Juli 2022 auf der Grundlage einer neuen Regelung Amazon zu einem Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" erklärt und damit unter verschärfte Beobachtung gestellt. Es war der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren.
In einem zweiten Schritt können dem Unternehmen bestimmte Praktiken verboten werden, wie etwa eigene Angebote bei der Darstellung zu bevorzugen oder ohne Alternativen auf Geräten vorzuinstallieren. So sollen große Digitalkonzerne besser kontrolliert werden können.
Seit Anfang 2021 gelten neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht. Auf dieser Grundlage geht die Behörde stärker gegen Konzerne vor. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Amazon legte gegen die Einstufung Beschwerde ein, um sie aufheben zu lassen. Der BGH ist in erster Instanz für die Sache zuständig, die laut Kirchhoff "in dieser Form bislang einzigartig" ist. Am Dienstag ging es um die Frage, ob das EU-Recht und das Grundgesetz ein solches Vorgehen der Behörden zulassen.
Der Kartellsenat sah in einer ersten Einschätzung zwar keinen offensichtlichen Verstoß gegen europäisches Recht oder die Verfassung. Er wollte aber nicht ausschließen, dass es notwendig werden könnte, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Fragen vorzulegen.
Der Anwalt von Amazon argumentierte unter anderem mit den Schwierigkeiten, welche die Einstufung dem Unternehmen bei seinen Investitionen einbringe: Das "Damoklesschwert" weiterer Maßnahmen hänge über allem und binde "ungeheure personelle Ressourcen".
Der Vertreter des Bundeskartellamts betonte, dass die Einstufung auf "umfassenden Ermittlungen" beruhe, die mehr als ein Jahr gedauert hätten. Mögliche weitere Maßnahmen würden ein "ganz ziselierter Eingriff in eine bestimmte Praxis".
Neben Amazon hatte das Bundeskartellamt in den vergangenen Monaten auch den Google-Mutterkonzern Alphabet, die Facebook-Mutter Meta und Apple unter verschärfte Beobachtung gestellt. Eine solche Einstufung ist auf fünf Jahre befristet, sobald sie Bestandskraft erlangt hat.
Zunächst war nun unklar, wann der Bundesgerichtshof eine Entscheidung über sein weiteres Vorgehen bekanntgeben will.
P.Martin--AMWN