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EU-Institutionen einigen sich auf neues Datengesetz
Vernetzte Fahrzeuge, intelligente Waschmaschinen oder auch Industrieanlagen produzieren große Mengen teils persönlicher Daten, die auch Fragen zu deren Schutz aufwerfen. Ein neues Gesetz, auf das sich Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten am späten Dienstagabend einigten, soll dies regeln und zugleich wirtschaftliche Potenziale dieser Daten nutzbar machen. Kritik kommt allerdings aus der Wirtschaft und von Verbraucherschützern.
Der sogenannte Data Act, der im Februar 2022 von der EU-Kommission eingebracht wurde, soll unter anderem festlegen, wann Unternehmen und Privatpersonen Informationen von vernetzten Geräten erhalten und weitergeben dürfen. Bislang werden solche Daten häufig ausschließlich von den Herstellern der Geräte gesammelt - also beispielsweise von einem Unternehmen, das ein vernetztes Auto baut, oder dem Hersteller eines Smart-Home-Gerätes.
Künftig sollen Daten auch freiwillig mit Drittanbietern geteilt werden können, wodurch Verbraucher beispielsweise von günstigeren Ersatzteile oder Reparaturen profitieren könnten. Massendatendaten von Autofahrerinnen und Autofahrern könnten zudem helfen, Verkehrsflüsse besser zu verstehen und zu analysieren.
Gleichzeitig soll der Wechsel von Anbietern sogenannter Cloud-Dienste vereinfacht werden. Damit werde der Wettbewerb gefördert und die Bindung an einen einzigen Dienst verhindert, erklärt die EU-Kommission.
Zudem enthalte der Data Act Schutzmaßnahmen, um rechtswidrige Datenübertragung zu verhindern. In Ausnahmefällen, wie bei Naturkatastrophen oder Waldbränden, erhalten die Behörden Zugriff auf Daten der Privatwirtschaft.
Nach Angaben der EU-Kommission werden 80 Prozent der generierten Industriedaten heute nicht genutzt, obwohl das Wachstums- und Innovationspotenzial enorm sei. "Sobald der Data Act in Kraft tritt, wird er das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten und Technologien freisetzen und zum Aufbau eines Binnenmarkts für Daten beitragen", sagte Schwedens Minsiter für öffentliche Verwaltung, Erik Slottner, dessen Land derzeit den Vorsitz im Rat der EU-Mitgliedstaaten innehat.
Kritik aus der Industrie gab es bereits vor den Verhandlungen. Unternehmen wartnen vor der erzwungenen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen. "Die Verbesserungen beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind notwendig, aber nicht hinreichend", erklärte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nun zu der Einigung. Zugleich kritisierte er, dass alle Branchen, vom Flugzeugbauer zum smarten Thermostat, gleich behandelt würden.
Auch der Vebraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigte sich enttäuscht: Ein klarer Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher sei nicht erkennbar. "Stattdessen könnte der Datenschutz geschwächt und Verbraucher:innen überfordert werden", erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop. Die Folgen des freiwilligen Teilens von Daten seien schwer zu überblicken. "Das könnten Unternehmen ausnutzen."
Der Digitalverband Bitkom hingegen begrüßte, dass der ursprüngliche Kommissionsentwurf verbessert worden sei. "Mit dem Data Act kann es gelingen, den Datenaustausch zwischen Unternehmen und mit der Öffentlichen Hand voranzubringen", erklärte Bitkom. Sollten sich Lücken beim Schutz sensibler Daten zeigen, müsse umgehend gegensteuert und nachgebessert werden.
Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten und muss dafür noch formal vom EU-Parlament und vom Rat der EU bestätigt werden.
F.Dubois--AMWN