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Studierende und Gewerkschaft verlangen Bafög-Reform noch in diesem Jahr
Verbände von Studierenden sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die Bundesregierung aufgefordert, noch in diesem Jahr eine Reform der Bundes-Ausbildungsförderung (Bafög) auf den Weg zu bringen. Bisherige Erhöhungen seien angesichts der hohen Inflation unzureichend, teilten die GEW und der Freie Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs) am Donnerstag gemeinsam in Berlin mit. Sie verwiesen dabei auch auf verfassungsrechtliche Bedenken.
"Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Mai 2021 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der BAföG-Bedarfssätze für Studierende angemeldet und das Bundesverfassungsgericht angerufen", erinnerten die beiden Organisationen. "In der Zwischenzeit haben Inflation und Mietpreissteigerungen die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten weiter in die Höhe getrieben", erklärten fzs-Vorständin Rahel Schüssler und der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller.
Umgekehrt sei das BAföG ist zum Wintersemester 2022/23 aber gerade mal um 5,75 Prozent erhöht worden. Davon müsse aber die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge zum 1. Juli 2023 wieder abgezogen werden, da es dafür beim Bafög keinen Ausgleich gebe. Gleiches gelte für die ab Januar 2024 geplante Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge.
Auf Grundlage einer Stellungnahme des Hamburger Rechtsanwaltes Joachim Schaller gehen fzs und GEW davon aus, dass das Bafög in seiner aktuellen Form nicht verfassungskonform ist. "Die Bundesregierung sollte der absehbaren Klatsche aus Karlsruhe zuvorkommen und jetzt die Weichen für eine Bafög-Reform stellen", mahnten Schüssler und Keller.
Schaller hatte eine Studentin bei deren Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten, das daraufhin die Überprüfung des Bafög durch das Bundesverfassungsgericht veranlasst hatte. Die rechtlichen Bedenken stützen sich darauf, dass die Bafög-Zahlungen geringer sind als die nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechneten Sätze für Unterhaltszahlungen sowie als das bei der Steuer zugrundegelegte Existenzminimum.
"Die Bafög-Bedarfssätze sind evident verfassungswidrig“, argumentiert daher Schaller. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bedarf von Studierenden geringer sei als von Berechtigten der staatlichen Grundsicherung. Gleichwohl betrage der Bafög-Bedarfssatz lediglich 452 Euro zuzüglich einer Wohnpauschale von 360 Euro, zusammen also 812 Euro. Dies seien 118 Euro weniger als der Unterhaltsbedarfssatz nach der Düsseldorfer Tabelle von 930 Euro. Studierende müssten jedoch aus dem Bafög-Bedarfssatz neben ihrem Lebensunterhalt auch ihre Ausbildungskosten finanzieren.
"Es ist ein Skandal, dass der BAföG-Bedarfssatz hinter dem Existenzminimum zurückbleibt", erklärte dazu Schüssler. "Wir brauchen noch zum Beginn des Wintersemesters 2023/2024 eine Bafög-Reform, die die Bedarfssätze für Studierende in einem ersten Schritt auf eben dieses anhebt, also auf mindestens 930 Euro zuzüglich eines kostendeckenden Zuschusses für die Pflege- und Krankenversicherung. Für die Zukunft müsse es ein transparentes Verfahren zur qualifizierten Ermittlung der Bedarfssätze und ihrer regelmäßigen Anpassung an die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten geben.
Keller verlangte zudem die Anpassung der Bafög-Förderdauer an die tatsächlichen Studienzeiten sowie die Streichung aller Altersgrenzen im Bafög-Gesetz. Perspektivisch solle die Ausbildungsförderung zu einem "elternunabhängigen staatlichen Studienhonorar" weiterentwickelt werden. Für eine zügige Bafög-Reform hatten sich am Dienstag auch SPD-Bildungspolitikerinnen und -politiker in einem Positionspapier ausgesprochen.
F.Dubois--AMWN