
-
Handball-Hammer: Weltmeisterschaften künftig im Privatfernsehen
-
EY: "Sinkflug" bei ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland hält an
-
Umfrage: Nur 22 Prozent vollständig zufrieden mit ihrem WLAN zu Hause
-
Merz: AfD-Verbotsverfahren "riecht nach politischer Konkurrentenbeseitigung"
-
Dank Draisaitl-Assist: Oilers erreichen Halbfinale
-
Zwei Reus-Assists: Nächste Niederlage für Galaxy
-
NBA: Celtics verkürzen gegen Knicks - Warriors raus
-
Zwei Tote bei Waldbränden in Kanada - Etwa 1000 Menschen evakuiert
-
Private US-Stiftung will Ende Mai mit Verteilung von Hilfsgütern im Gazastreifen beginnen
-
Syrischer Übergangspräsident lobt Aufhebung von US-Sanktionen
-
Vorwurf der Hamas-Nähe: US-Richterin ordnet Freilassung von indischem Wissenschaftler an
-
Zweiter Tag des Nato-Außenministertreffens in Antalya
-
Oberstes US-Gericht befasst sich mit Trumps Staatsbürgerschafts-Dekret
-
Weitere Minister stellen im Bundestag Programm vor - Ausschüsse werden vergeben
-
Pistorius berät mit britischem Kollegen Healey über Ausbau der Verteidigungszusammenarbeit
-
Verstorbene Holocaustüberlebende Margot Friedländer wird in Berlin beigesetzt
-
Klingbeil gibt Frühjahrsprognose des Arbeitskreises Steuerschätzungen bekannt
-
Ostseerat berät über hybride Angriffe in der Ostsee
-
Deutsches Duo Abor & Tynna tritt in zweitem ESC-Halbfinale auf
-
Ex-Freundin von Rapper Combs spricht von Suizidgedanken wegen Gewalt
-
Zahl der Angriffe auf Flüchtlingsheime so hoch wie zuletzt 2017
-
Waffenruhe-Gespräche in Istanbul: Putin nimmt offenbar nicht teil
-
260.000 Vorbestellungen: Mehrere Monate Wartezeit für neuen Thermomix
-
Pleite gegen Musetti: Zverev verpasst Halbfinale in Rom
-
Flick muss warten: Real schlägt Mallorca in letzter Sekunde
-
Nach 51 Jahren: Bologna gewinnt Coppa Italia
-
Gespräche in Istanbul: Putin nicht auf Kreml-Liste der russischen Delegation
-
USA verhindern peinliche Niederlage - Schweden gewinnt weiter
-
Wadephul zu Beratungen mit Nato-Außenministern in der Türkei eingetroffen
-
Mindestens 80 Tote durch israelische Angriffe auf Gazastreifen
-
Trump-Besuch: Boeing erhält aus Katar Milliardenauftrag
-
FC Bayern: Dier unterschreibt bis 2028 in Monaco
-
Müller über Zukunft: "Ich habe natürlich Ideen"
-
Nato-Treffen in Antalya beginnt vor Hintergrund möglicher Ukraine-Verhandlungen
-
"Attraktiver Kerl": Trump nach Treffen mit Syriens Präsidenten voll des Lobes
-
Außenminister Wadephul auf dem Weg zu Nato-Treffen in der Türkei
-
Bei Besuch in Katar: Trump beurteilt Atomgespräche mit dem Iran positiv
-
Vor Duell gegen DEB-Team: USA verhindert peinliche Niederlage
-
Pistorius zu Wehrdienst: Betonung liegt bei Freiwilligkeit auf "zunächst"
-
Russland verurteilt bekannten Wahlbeobachter zu fünf Jahren Haft
-
Missbrauch an katholischer Schule: Frankreichs Premier beteuert sein Unwissen
-
Esken beklagt "öffentliche Jagd" und Debatte über ihre Zukunft
-
"Erhöhte Bedrohung": Niederländische Armee hebt Alarmstufe an
-
Giro: Gesamtführender Pedersen erneut nicht zu schlagen
-
Wadephul: Putin muss zu Verhandlungen über Waffenstillstand bereit sein
-
UN-Tagung in Berlin: Dutzende Staaten sagen neue Beiträge für Friedensmissionen zu
-
USA schwächen Auflagen für "Ewigkeitschemikalien" im Trinkwasser ab
-
Schockanrufer erbeuten mehr als eine Million Euro in Rheinland-Pfalz
-
Vergleichsportal: Autofahrer zahlen 2025 erneut deutlich mehr für Kfz-Versicherung
-
Leipzigs Oberbürgermeister Jung ist neuer Präsident des Deutschen Städtetags

Verkaufsoffene Sonntage zu Großveranstaltungen unter bestimmten Umständen erlaubt
Zu Großveranstaltungen dürfen ausnahmsweise in einer ganzen Stadt verkaufsoffene Sonntage stattfinden, wenn sich die "Ausstrahlungswirkung" der Veranstaltung auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Außerdem sei Voraussetzung, dass die Zahl der zur Veranstaltung erwarteten Besucher höher sei als die Zahl derjenigen, die nur wegen offener Geschäfte in die Stadt kämen, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Es ging um drei verkaufsoffene Sonntage in Berlin im Jahr 2018. (Az. BVerwG 8 C 6.21)
Sie fielen auf die Tage der Großveranstaltungen Internationale Grüne Woche, Sechstagerennen, Berlinale und Internationale Tourismusbörse. Gegen die entsprechende Entscheidung der Senatsverwaltung klagte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, hatte aber vor dem Bundesverwaltungsgericht nun keinen Erfolg. Die Berliner Allgemeinverfügung sei rechtmäßig gewesen, entschied dieses.
Zwar sei die Sonntagsruhe verfassungsrechtlich geschützt, in bestimmten Fällen dürfe der Gesetzgeber aber Ladenöffnungen zulassen. Dabei müssten anlassbezogene Sonntagsöffnungen ein "Annex" zur Veranstaltung sein und sich in der Regel auf das räumliche Umfeld beschränken. Ausnahmen kämen nur bei Großveranstaltungen von nationalem oder internationalem Rang in Betracht, die über die gesamte Gemeinde ausstrahlten.
P.Silva--AMWN